Kosten für Anwalt nicht absetzbar

  • Lesedauer: 1 Min.

Hamburg (dpa/nd). Ein verurteilter Straftäter darf die Kosten für seinen Verteidiger in der Regel nicht steuerlich absetzen. Diese Ausgaben seien »als Folge kriminellen Verhaltens grundsätzlich der privat zu verantwortenden Unrechtssphäre zuzuordnen«, erklärte das Finanzgericht Hamburg am Montag zur Begründung. Der Kläger war den Angaben zufolge wegen Vermögensstraftaten zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Weil das Finanzamt seine Rechtsanwaltskosten von mehr als 100 000 Euro bei der Einkommensteuerveranlagung nicht als Werbungskosten berücksichtigte, zog er vor das Finanzgericht. Der 2. Senat wies die Klage jedoch ab.

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal