Datenschützer sind keine Facebook-Freunde

Immer wieder gibt es Ärger wegen den Nutzungsbedingungen des Dienstes für seine Mitglieder

  • Valie Djordjevic
  • Lesedauer: 3 Min.
Das Geschäftsmodell von Facebook beruht darauf, dass über die Nutzerdaten personalisierte Werbung verkauft werden kann. Das wird sich mit dem Börsengang nicht ändern, eher im Gegenteil.

Seit Facebook 2004 online gegangen ist, verfolgt den Dienst der Vorwurf, es mit den Daten seiner Nutzer nicht allzu genau zu nehmen. 2009 wurde die Firma heftig kritisiert, weil sie die Voreinstellungen für die Sichtbarkeit der Nutzerbeiträge einseitig, und ohne die Nutzer zu informieren, geändert hat. Nach Protesten wurden die Änderungen wieder zurückgenommen. Im gleichen Jahr änderte Facebook die Nutzungsbedingungen, um die Daten von Nutzern – Fotos, Videos, Kommentare – unbegrenzt nutzen zu können, auch nach der Löschung des Nutzerkontos. Auch dies konnte die Firma nicht durchsetzen.

Die modifizierten Nutzungsbedingungen, die immer noch gelten, geben Facebook das Recht, Inhalte kommerziell zu nutzen und an Dritte weiterzugeben. Allerdings verbleiben die Rechte beim Nutzer und er oder sie kann die Inhalte löschen, außer sie wurden von anderen Nutzern »geteilt«. Jedoch ist das Löschen nicht ganz einfach: Facebook weist darauf hin, dass die Inhalte mehrere Monate auf den Facebook-Servern gespeichert werden können, obwohl sie nicht mehr zugänglich sind.

Will man sein Konto endgültig löschen, versucht Facebook alles, einen zu überreden, weiter dabeizubleiben, indem man mehrmals bestätigen muss, dass man das Konto wirklich schließen will. Dem Nutzer wird nahegelegt, das Konto nicht zu löschen, sondern nur zu deaktivieren. Dadurch ist das Konto zwar nicht sichtbar, die Daten bleiben aber auf den Facebook-Servern. Lange war dies die einzige Möglichkeit, sein Konto stillzulegen; nach Kritik von Datenschützern gibt es inzwischen die Möglichkeit der endgültigen Löschung. Dabei lässt sich Facebook zwei Wochen Zeit, während der man es sich noch mal anders überlegen kann. Bis alle Daten wirklich entfernt sind, können mehrere Monate vergehen.

Im August 2011 machte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) darauf aufmerksam, dass der »Gefällt mir«-Button, der auf vielen Webseiten eingebunden ist, gegen die deutschen Datenschutzbestimmungen verstößt. Durch ihn sammelt Facebook auch Daten von Nutzern, die selbst kein Facebook-Profil haben – bis zu zwei Jahre lang. Facebook kann dadurch Surfprofile der Nutzer erstellen. Wenn man ein Facebook-Konto hat, können diese Profile einer Person namentlich zugeordnet werden. Das ULD hat daraufhin öffentliche Stellen in Schleswig-Holstein, die den Facebook-Button nutzen, abgemahnt: etwa die Staatskanzlei sowie die Industrie- und Handelskammer.

Die irische Datenschutzbehörde stellte im Dezember 2011 einen Bericht vor, in dem sie Facebook in 46 Punkten vorwirft, gegen geltende europäische Bestimmungen zu verstoßen. Da Facebook Irland sämtliche Nutzer außerhalb der USA und Kanadas verwaltet, hat das Auswirkungen auch auf deutsche Nutzer. In dem Bericht kritisieren die Datenschützer das Nutzertracking durch Cookies, die personalisierte Werbung, die Speicherung von Daten von Nicht-Mitgliedern und die Mitte 2011 aktivierte Gesichtserkennungsfunktion – dabei erkennt Facebook auf Fotos automatisch Gesichter und schlägt diese zur Markierung vor. Die Funktion ist eingeschaltet, kann aber in den Privatsphäre-Einstellungen deaktiviert werden.

Facebook versucht auf die Kritik zu reagieren – die irischen Datenschützer betonen, dass das Unternehmen bei der Überprüfung kooperiert hat. Vergangene Woche stellte Facebook seine neuen Datenverwendungsrichtlinien vor. Und auch die Privatsphäre-Einstellungen werden immer weiter optimiert – ohne allerdings grundsätzlich etwas zu verändern.

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