Bundesrat beschließt CO2-Lagerung

Länderkammer billigt auch Förderung von Solarstrom

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Im Bundesrat standen gestern Entscheidungen zum europäischen Fiskalpakt und zum Rettungsschirm ESM an. Daneben wurden andere wichtige Beschlüsse gefasst.

Berlin (Agenturen/nd). Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat den lange strittigen Gesetzen zur Solarstromförderung und zur Kohlendioxidspeicherung zugestimmt. Die Länderkammer billigte am Freitag die Kompromisse, auf die sich am Mittwoch die Vertreter von Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss geeinigt hatten. Der Bundestag hatte den Gesetzen bereits am Donnerstag zugestimmt.

Die Neuregelung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes sieht vor, dass die vom Bundestag zum 1. April beschlossene Kürzung der Vergütung neuer Solaranlagen bestehen bleibt. Zudem soll die Förderung komplett eingestellt werden, wenn die Gesamtleistung der Photovoltaikbranche in Deutschland 52 Gigawatt erreicht hat. Jedoch soll es bei mittelgroßen Dachanlagen weniger Einschnitte geben als geplant.

Im Fall der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid ist vorgesehen, dass die zulässigen Speicher mit einer jährlichen Einlagerungsmenge von maximal 1,3 Millionen Tonnen deutlich kleiner sein müssen als geplant. Zudem darf die Gesamtspeichermenge in Deutschland nicht vier Millionen Tonnen überschreiten. Zuvor hatte die Obergrenze bei acht Millionen Tonnen CO2 gelegen.

Die Länderkammer hat am Freitag außerdem den Weg frei gemacht für eine Regelung zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Nach dem Bundestag billigten auch der Bundesrat einen im Vermittlungsausschuss gefassten Kompromiss für das Mediationsgesetz. Es verfolgt das Ziel, mehr Rechtsstreitigkeiten im gegenseitigen Einvernehmen zu lösen, um langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Bei der Mediation suchen streitende Parteien mit Hilfe eines unabhängigen Dritten nach einer Lösung. Als Streitschlichter fungiert in der Regel ein Güterichter oder ein außergerichtlicher Mediator.

Ebenso wurden Änderungen bei Sportwetten beschlossen. Sie werden in Deutschland künftig einheitlich mit fünf Prozent besteuert - unabhängig davon, ob es sich um einen inländischen oder einen ausländischen Wettanbieter handelt. Der Bundesrat billigte am Freitag ein entsprechendes Gesetz, das am Vorabend bereits den Bundestag passiert hatte.

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