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Ladenschluß: Wie lange ist die Tür offen?

Pro und Contra zum »Lockerungsgesetz«

  • Lesedauer: 1 Min.

Der Streit um längere Ladenöffnungszeiten sollte zwar mit dem Bundestagsbeschluß sein Ende finden. Doch Schluß mit dem Ladenschluß ist noch lange nicht. Ob die Geschäfte, wie geplant, ab 1. November an Werktagen von 6 bis 20 Uhr und an jedem Sonnabend von 6 bis 16 Uhr geöffnet haben, hängt nun von den Bundesländern ab. Das Gesetz braucht zwar nicht die Zustimmung des Bundesrates. Doch er kann dagegen Einspruch erheben. Wird er Anfang Juli auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause »Disziplin« wahren und zustimmen? Der erste Ausscherer hat sich schon zu Wort gemeldet: Baden-Württembergs Ministerpräsident Teufel. Erfolgt kollektiver Einspruch, muß er vom

Bundestag mit der absoluten Mehrheit aller Abgeordneten - 337 Stimmen überboten werden.

Auch die Gewerkschaften HBV und DAG segnen dieses Gesetz nicht ab. HBV-Chefin Margret Mönig-Raane verweist auf die Tarifverträge, die die Arbeitszeiten festlegen. »Wenn die Arbeitgeber nach der neuen Gesetzeslage öffnen wollen, müssen sie mit uns als Tarifpartei verhandeln.« Das gilt schon für die laufende Tarifrunde. Und die Händler? Viele Kleine und Mittelständler fürchten um ihre Existenz. Schon jetzt können sie die Öffnungszeiten nicht ausschöpfen. Auch in Zukunft gibt es also Pro und Contra zum späteren Ladenschluß. Wer hat das letzte Wort?

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