Der Biedermann als Bankräuber

14 Jahre Haft für den Schwerverbrecher Thomas Feldhofer

  • Martin Oversohl, dpa
  • Lesedauer: 2 Min.

Thomas Feldhofer hat verloren. Immer wieder. In verrauchten Spielhallen hockt er vor Automaten, hofft auf sein Glück, hängt wieder und wieder an der Flasche. Er verliert seine Freundin, macht Schulden, man stellt ihm den Strom ab und kündigt ihm die Wohnung - bis er zur Waffe greift und zum meistgesuchten Schwerverbrecher Deutschlands wird. Am Mittwoch setzt das Frankfurter Landgericht der Flucht durch ganz Europa ein Ende: Feldhofer wird wegen zahlreicher Raubüberfälle und der Entführung eines Linienbusses im Taunus zu 14 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil nimmt der 47-Jährige ohne Regung auf.

Wie ein Schüler sitzt Feldhofer auf der Anklagebank neben seinem Verteidiger. Kariertes Hemd, Jeans, braune Halbschuhe, fast ein wenig bieder sieht er aus. Das soll ein Schwerverbrecher sein? Auch der Vorsitzende Richter hat da seine Zweifel. »Sie sind kein typischer Straftäter«, sagt Jörn Immerschmitt zu Feldhofer. Er habe außerdem die Taten gestanden, sei mit wenigen Ausnahmen keineswegs brutal vorgegangen, auch sei seine Entschuldigung an die Opfer glaubhaft gewesen. All dies habe sich strafmildernd ausgewirkt.

Feldhofer scheint ein Mann mit zwei Gesichtern zu sein. Denn sein Sündenkatalog spricht eine deutliche Sprache: »Die Summe der Einzelstrafen liegt bei über 100 Jahren«, rechnet Richter Immerschmitt vor. Filmreif hat der gebürtige Krefelder Banken ausgeraubt, Kioske und Geschäfte überfallen, Autos mit vorgehaltener Waffe geklaut und auch vor einem Bus nicht zurückgeschreckt - samt Insassen.

Feldhofer war stets ein Einzelgänger. Keine Freunde, keine Verwandten. Er bekam nie Besuch im Gefängnis, wo er bereits lange einsaß, weil er in den 90er Jahren bei Raubüberfällen 750 000 Mark erbeutet hatte. Auf dem Handy, das er auf seiner Flucht verloren hatte, fand die Polizei keinen einzigen privaten Kontakt. »Sie haben keine emotionale Bindung zu anderen Menschen, das hat uns erschreckt«, so der Richter.

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