Kirchenorganist verliert seinen Job

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Erfurt (epd/nd). Trotz seines Erfolges vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg kann ein wegen einer außerehelichen Beziehung entlassener katholischer Organist nicht wieder zurück an seinen Arbeitsplatz. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied in einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil vom Vortag, dass Bernhard S. keinen Anspruch auf Wiederaufnahme seines Kündigungsschutzverfahrens hat. Der Organist und Chorleiter war in der Essener katholischen Gemeinde St. Lambertus angestellt. Als herauskam, dass der verheiratete Kirchenmusiker eine außereheliche Beziehung hatte und seine Geliebte auch noch ein Kind von ihm bekam, sprach die katholische Kirche die Kündigung aus.

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