Quarzreklame vor Kita und Schule

Grüne fordern Verbot von Tabakwerbung auf kommunalen Grundstücken

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 3 Min.

Im Kino und Fernsehen ist die Gesetzeslage eindeutig geregelt: Vor 18 Uhr ist Werbung für Zigaretten und andere Tabakwaren aus Gründen des Jugendschutzes tabu. Der Nachwuchs soll nicht zum Rauchen verführt werden. Der Gesetzgeber stört sich aber nicht daran, wenn Tabakwerbung auf öffentlichen Plätzen plakatiert wird, wo sie gewiss nicht nur von Erwachsenen gesehen wird. Das Vorläufige Tabakgesetz lässt hier eine Lücke zu, die auch in Berlin immer wieder eifrig genutzt wird.

Für Konflikte sorgt die Tabakreklame spätestens, wenn sie in direkter Nachbarschaft zu Kindergärten und Schulen hängt. Bei der »Aziz-Nesin-Grundschule« in der Baerwaldstraße in Kreuzberg und einer Kita in der Belziger Straße in Schöneberg war dies bis vor kurzem der Fall. Das Plakatmotiv auf einer Litfaßsäule beziehungsweise auf einer großformatigen Werbetafel zeigte drei Erwachsene, wie sie auf einem auf einer Treppe ausgelegten Rollrasen den Tag genießen. Dazu der Slogan: »Frei von Konventionen und anderen Zusätzen.« Das Motiv gehört zu einer deutschlandweiten Werbekampagne des Hamburger Tabakherstellers Reemtsma und findet sich dutzendfach im Berliner Stadtbild wieder.

Häufig kleben die Plakate dabei an Werbetafeln und Litfaßsäulen, die auf bezirkseigenen Grundstücken und auf Flächen städtischer Betriebe stehen, etwa an Bushaltestellen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Die Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus fordert vom Land Berlin und den Bezirke, das Aufstellen von Tabakwerbung auf kommunalen Flächen zu verbieten. »Mit diesem Schritt könnte Berlin zum Vorbild werden«, sagt Grünen-Gesundheitsexperte Heiko Thomas. Er warnt, dass die Reklame unweigerlich Kinder und Jugendliche anspreche, die so zum Rauchen verführt würden.

Dass die Grünen mit ihrer Forderung beim Senat wohl eher auf taube Ohren stoßen, beweist eine kleine Anfrage an die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Unmissverständlich erklärt der Senat darin, dass er derzeit keine Möglichkeit für ein Tabakreklameverbot sehe, da die Werbung weder gegen »die geltenden Gesetze oder die guten Sitten« verstoße. Dementsprechend sieht der Senat auch keine Notwendigkeit für ein Verbot. Indirekt profitieren Stadt und Bezirke von dieser Haltung. So werden etwa die Werbeflächen der BVG durch die Wall AG vermarktet, die im Gegenzug Buswartehäuschen, Papierkörbe und Toilettenhäuschen aufstellt.

Deren Betrieb und Instandhaltung lohnt sich für das Unternehmen allerdings nur, wenn es die Werbeflächen vermietet. Tabakwerbung ist Teil dieses lohnenden Geschäftsmodells. Laut Angaben des »Forum Rauchfrei« investiert die Tabakindustrie jährlich bundesweit mehr als 60 Millionen Euro und damit ein Drittel ihres Werbebudgets in Außenwerbung, wozu auch besagte Buswartehäuschen, Litfaßsäulen und Plakataufsteller gehören.

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