Streit um das Fach Erdkunde

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Mangelhafte Noten in naturwissenschaftlichen Fächern kann ein angehender Abiturient nicht mit guten Noten in Erdkunde ausgleichen. Das Fach Erdkunde gehöre zu den Gesellschaftswissenschaften, urteilte das Verwaltungsgericht Trier am 2. Dezember 2013 (Az. 5 K 643/13.TR).

Damit wurde die Klage eines Schülers an einem Trierer Gymnasium abgewiesen, der gegen seine Nichtversetzung in die 13. Klasse geklagt hatte. Er hatte wegen schlechter Noten in Physik die Grundfachqualifikation nicht erreicht. Er wollte erreichen, dass Erdkunde als Naturwissenschaft gewertet wird, weil er dort eine gute Note hatte.

Der Lehrplan belege eindeutig, dass in Erdkunde vor allem gesellschaftswissenschaftliche Inhalte vermittelt würden, so die Richter. Auch in anderen Bundesländern gehöre Erdkunde zu den Gesellschaftswissenschaften.

Gegen die Entscheidung könne »wegen grundsätzlicher Bedeutung« vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Berufung eingelegt werden, hieß es. dpa/nd

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