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Urteil: Scanner-, Drucker- und PC-Hersteller müssen Urheberrechtsabgaben nachzahlen

  • Lesedauer: 3 Min.
Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) bekommt nachträglich Geld von PC- und Druckerherstellern, weil man mit ihren Geräten urheberrechtlich geschütztes Material vervielfältigen kann.

Karlsruhe. Drucker- und PC-Hersteller müssen für die Jahre 2001 bis Ende 2007 Urheberrechtsabgaben für verkaufte Drucker und Computer zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in mehreren Urteilen dem Grunde nach entschieden und die Hersteller am Donnerstag zur Auskunft über die Zahl ihrer verkauften Geräte verpflichtet. (AZ: I ZR 28/11 u. a.) Die genaue Höhe der Urheberrechtsabgaben ist jedoch weiter umstritten und wird wohl ebenfalls gerichtlich geklärt werden müssen.

Vor Gericht war die VG Wort gezogen, die für Urheber geschützter Werke wie Zeitungsartikel oder Bücher bei Vervielfältigungen pauschal eine Abgabe verlangt und anschließend an die Autoren auszahlt. Da mit Computern und Druckern ebenfalls Vervielfältigungen vorgenommen werden können, forderte die VG Wort für den Zeitraum 2001 bis Ende 2007 von den Herstellern Auskunft über die Zahl verkaufter Drucker und Computer sowie eine Abgabe pro Gerät.

Der BGH hatte Ende 2007 und Anfang 2008 die Abgabepflicht für die Geräte noch verneint. Doch sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof entschieden zugunsten der VG Wort. Nun urteilten die Karlsruher Richter, dass einerseits bei Papierausdrucken mittels eines PCs und Druckers allein für den Drucker eine Abgabe verlangt werden könne. Dieser sei hier das maßgebliche Verfielfältigungsgerät. Gebe es verbundene Geräte, bestehend aus Scanner, Drucker und PC, sei der Scanner das maßgebliche Vervielfältigungsgerät, welches abgabepflichtig sei. Werde ein urhebergeschütztes Werk dagegen nur elektronisch mit dem PC abgespeichert und vervielfältigt, werde für den Rechner eine Abgabe fällig. Eine generelle Abgabepflicht für jedes Gerät, unabhängig davon, ob ein Scanner, Drucker oder PC miteinander verbunden sind, verneinte der BGH.

»Wir sind dennoch mit der heutigen BGH-Entscheidung sehr zufrieden«, sagte Robert Staats, geschäftsführender Vorstand der VG Wort. Der BGH habe klargestellt, dass nicht nur für Drucker, sondern auch für PC eine Abgabe fällig werden könne. Markus Scheufele vom Branchenverband der Informations- und Telekommunikationsanbieter (Bitkom) rechnet mit einer geringen Nachzahlung. Es sei nun klar, dass nicht für jedes Gerät eine Abgabe verlangt werden könne. Man habe zudem 2009 mit der VG Wort einen Vergleich beschlossen, der die Zahlung von Abgaben auch für verkaufte PC beinhaltete. Dies bestreite allerdings die VG Wort. »Der Streit über die Höhe der Urheberrechtsabgabe wird wohl noch ein paar Jährchen gehen«, so Scheufele.

Die Vergütungspflicht für seit 2008 verkaufte PC und Drucker ist dagegen unstreitig. Nach einer Gesetzesänderung ist für alle Geräte eine Abgabe zu zahlen. Diese legen die Hersteller über den Preis auf den Endverbraucher um. epd/nd

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