Beklaut und verklagt

Rechtspopulistische Partei nutzt unerlaubt Videomaterial von Erfurter Aktivisten - und verklagt sie auch noch auf 35 000 Euro

  • Jan Brock
  • Lesedauer: 2 Min.
Weil sie gegen eine unrechtmäßige Verwendung ihres Filmmaterials gegen die rechtspopulistische Partei FPÖ klagten, steht ein Erfurter Filmkollektiv kurz vor dem Aus. Doch sie wollen nicht klein beigeben.
Die Filmpiraten in ihren Erfurter Büroräumen
Die Filmpiraten in ihren Erfurter Büroräumen

Nazis, Burschis und Rechtspopulisten, egal wo sich fremdenfeindliches Gedankengut tümmelt, Videoaktivisten halten ihre Kamera drauf, um der Welt die Bilder zu liefern, die andere Medien nicht bringen. Dafür gibt es wenig bis gar kein Geld. Zeitintensiv ist die Berichterstattung außerdem.

Besonders ärgerlich ist es dann, wenn die Gegner sich der Bilder bedienen, sie umfunktionieren und für eigene Zwecke nutzen. So geschehen bei den Filmpiraten, Videoaktivisten aus Erfurt, die zwei Videos zu den Protesten rund um den rechtspopulistischen Wiener Akademikerball und den Prozess gegen den Studenten Josef auf der Videoplattform Youtube veröffentlichten und ihre eigenen Bilder schnell bei der Gegenseite fanden.

Kurze Zeit später waren Bilder der Filmpiraten in einem ganz anderen Kontext bei FPÖ-TV zu sehen. Die rechtspopulistische Partei aus Österreich hatte ein Video zu dem Prozess gegen Josef veröffentlicht und sich dabei nicht zaghaft bei dem Material der Filmpiraten bedient – ohne vorher zu fragen.

Nachdem findige Filmpiraten-Fans das Material bei der FPÖ fanden, beauftragten die Filmpiratinnen und Filmpiraten die Anwältin Kristin Pietzryk, die daraufhin ein außergerichtliches Schreiben, eine Unterlassungserklärung und Abmahnung , mit der Aufforderung das Videomaterial der Filmpiraten nicht zu verwenden oder weiter in ihrem Youtube-Kanal bereit zu stellen, verfasste.

Als Antwort erhielten die Filmpiraten Post vom Handelsgericht Wien. Die FPÖ verklagte wiederum die Videoaktivisten. Sie werfen ihnen vor, falsche Behauptungen zu stellen und damit die Meinungsfreiheit der FPÖ zu behindern. In der Anklage wird sich auf die freie Meinungsäußerung in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention berufen. Der Streitwert wurde von der FPÖ auf 35 000 Euro festgelegt.

Dieser Streitwert ist es, der die ganze Geschichte nun für die Filmpiraten sehr unangenehm macht, denn anhand dieses Streitwerts werden auch die Anwaltskosten bemessen. Die Filmpiraten schätzen diese in der ersten Instanz auf 10 000 Euro. Zu viel für den kleinen Verein, der seine Projekte ehrenamtlich verwirklicht. Zudem gehen die Anwälte davon aus, dass die FPÖ über mehrere Instanzen klagen könnte, so dass die Kosten der Anwälte schnell mehrere zehntausend Euro übersteigen könnte.

Dabei sind die Aussichten, dass die Filmpiraten Recht erhalten, gut, schließlich haben sie das Video mit Creative Commons Lizenzen versehen und somit eine kommerzielle Nutzung durch andere ausgeschlossen. Problematisch ist daher überwiegend der sehr hoch angelegte Streitwert. Um dem finanziellen Aus zu entgehen und sich dem Rechtsstreit zu stellen, rufen die Filmpiraten auf ihrer Homepage zum Spenden auf.

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