Drohnen als Gefahr für den Verkehr

Länderpolizeien sehen sich nicht zuständig

  • Frank Christiansen
  • Lesedauer: 3 Min.

»Drohne knallt gegen Windschutzscheibe«, »Sänger Iglesias verletzt sich an Drohne«, »Drohne stürzt neben Kanzlerin Merkel ab« - die Meldungen über Zwischenfälle mit den unbemannten Flugobjekten häufen sich. Mit der wachsenden Beliebtheit von Drohnen nehmen auch die Unfälle zu.

Sänger Enrique Iglesias (40) ist wohl das erste prominente Opfer eines zivilen Drohnenunfalls. Iglesias hatte bei einem Konzert in Mexiko nach einer Drohne gegriffen, die Fotos von dem Auftritt machen sollte. Dabei geriet er mit der Hand in die Propeller und erlitt Schnittverletzungen an zwei Fingern. Böse hätte es auch für einen Autofahrer in Bochum ausgehen können: Auf einer Abfahrt der Autobahn 40 prallte eine tieffliegende Drohne vor wenigen Tagen frontal gegen seine Windschutzscheibe. Die Polizei ermittelt nun wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Der Besitzer der Drohne blieb unbekannt - ein Fall von »Drohnenflucht«.

»Das ist schon eine neue Qualität von Verkehrsgefährdung. So ein Ding hat über einer Autobahn nichts zu suchen«, sagt ein Sprecher des ADAC. Erst im April hatten die Piloten der ADAC-Rettungshubschrauber wegen der Drohnen Alarm geschlagen. Beim Automobilclub sieht man eine steigende Kollisionsgefahr, die im schlimmsten Fall sogar zum Absturz eines Rettungshubschraubers führen könne. Im vergangenen Jahr war ein ordnungsgemäß angemeldeter Drohnenflug in Bremen außer Kontrolle geraten: Das Gerät schepperte mit voller Wucht auf ein Autodach. Im Internet verdeutlichen Videos mit Zusammenschnitten spektakulärer Drohnenabstürze die Gefahr und zeigen auch, wie leicht die Geräte aus der Flugbahn geraten können. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) warnt eindringlich davor, Drohnen in Flughafennähe zu starten: Wer sich nicht an die geltenden Regeln halte, der könne wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Grundsätzlich sei es verboten, über Menschenmengen, militärischen Objekten, Kraftwerken und Krankenhäusern zu fliegen. Auch im Umfeld der 16 internationalen deutschen Flughäfen seien Drohnen verboten.

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich mit der neuen Gefahr für den Straßenverkehr bislang nicht befasst und hat es auch für das kommende Jahr bislang nicht auf seiner Agenda, wie eine Sprecherin sagt. Bei der Polizei fühlt man sich nicht zuständig und verweist auf die Luftaufsichtsbehörden. Doch die können dem Treiben nur zusehen: Wer eine Drohne mit einem Gewicht von maximal fünf Kilogramm zum reinen Spaß steuert und eine Flughöhe von hundert Metern nicht überschreitet, darf dies in Deutschland ohne Genehmigung. Der ADAC spricht sich inzwischen dafür aus, die Fluggeräte wenigstens verpflichtend mit einem Antikollisionslicht auszustatten. Und wer kommt im Schadensfall auf? »Wenn es sich bei der Drohne um ein Spielzeug handelt, zahlt die private Haftpflicht. Handelt es sich um ein Luftfahrtzeug, muss es als solches versichert werden«, sagt eine Sprecherin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherer. Diverse Modellflugversicherungen decken inzwischen auch den Drohnenunfall ab. dpa/nd

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