Kabinett reformiert die Erbschaftsteuer

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Berlin. Als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll die Erbschafts- und Schenkungsteuer reformiert werden. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, in dem die Vorgaben des Gerichts »exakt« umgesetzt werden, wie Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) erklärte. Nach Ansicht der Opposition lädt die Neuregelung jedoch zu Missbrauch ein. Der steuerpolitische Sprecher der Linksfraktion, Richard Pitterle, kritisierte, dass die »enorme Privilegierung« von Firmenerben gegenüber normalen Erben weiter bestehen bleibe. »Der nächste Rüffel aus Karlsruhe wird nicht lange auf sich warten lassen«, erklärte er. Bei Vererbung oder Schenkung größerer Betriebsvermögen gilt künftig ein Grenzwert von 26 Millionen Euro, für typische Familienunternehmen von 52 Millionen Euro. dpa/nd

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