Enteignung?

Kulturgutschutzgesetz

  • Lesedauer: 2 Min.

Um das geplante Kulturgutschutzgesetz hat sich eine leidenschaftliche Debatte entzündet: Georg Baselitz zieht seine Leihgaben aus den Museen ab, Malerkollege Gerhard Richter findet das nachvollziehbar, Kunsthändler reden von »Enteignung«, der Historiker und Provenienzforscher Willi A. Korte bezeichnete die Aufregung dagegen im Deutschlandradio Kultur als unbegründetes »Riesengeschrei«. Angesichts dieser Fronten lohnt es sich, die Äußerungen der Urheberin des Gesetzentwurfs nochmals zu lesen. Zumindest wenn man Monika Grütters (CDU), Staatsministerin für Kultur und Medien, Glauben schenkt, erscheint die Hysterie um das geplante Gesetz ziemlich übertrieben.

Denn ein Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gibt es bereits seit 1955. Es soll die Verbringung von Kultur- und Archivgut ins Ausland verhindern. Dazu werden Bestände in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen. Das geplante Kulturgutschutzgesetz soll nun die Ein- und Ausfuhr von Kunst innerhalb der EU regeln, bestehende Gesetze zusammenführen, neues EU-Recht berücksichtigen und deutsches Recht an internationale Standards anpassen. Danach ist für über 50 Jahre alte Gemälde mit einem Wert über 150 000 Euro eine Ausfuhrgenehmigung Pflicht. Zudem sollen Kunstwerke, die sich länger als fünf Jahre in einem öffentlich finanzierten Haus befinden, nationales Kulturgut werden. Der Entwurf soll im Oktober im Bundestag beraten werden.

Grütters betonte vor einigen Tagen in der »FAZ«, dass mit dem neuen Gesetz nur auf den EU-Markt angewendet würde, was seit über 20 Jahren für außereuropäische Kunstverkäufe gelte und was 26 europäische Länder bereits so handhaben würden. Auch seien längst höhere Wertgrenzen angedacht, so dass die zeitgenössische Kunst von dem Gesetz komplett ausgenommen sei. Ohnehin würden 95 Prozent der Ausfuhren genehmigt werden.

Auch für Kunst-Leihgaben an Museen würde sich nichts ändern, so Grütters. Ob Baselitz, der seinem Werk mit dem Abzug seiner Leihgaben nun selber den Rang nationalen Kulturguts unterstellt, das weiß? Von Richter, der Baselitz beisprang, steht laut Grütters übrigens kein einziges Werk auf einer Kulturguts-Liste. tri (mit dpa)

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