Bundestag hat Anspruch auf Übersetzungen

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München. Bundestagsabgeordnete haben einem Bericht zufolge grundsätzlich Anspruch darauf, relevante Dokumente von EU-Institutionen in deutscher Sprache zu erhalten. Zu diesem Ergebnis komme ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, schrieb die »Süddeutsche Zeitung«. Bisher müssten die Abgeordneten regelmäßig mit englischen Texten arbeiten. In der vergangenen Legislaturperiode seien 1510 Dokumente der Kommission an Bundestagsausschüsse zur Beratung überwiesen worden, so das Blatt. Davon seien zwar nur zwölf vollständig in englischer Sprache verfasst gewesen. Die 1510 Dokumente hätten aber insgesamt 1202 Anhänge und sonstige Anlagen gehabt, die nur auf Englisch vorlagen. AFP/nd Kommentar Seite 2

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