Rafik Y. war zum Dschihad bereit

Er bedrohte Polizisten und Juristen, die Behörden schätzten den Islamisten als aggressiv ein

  • Florian Brand
  • Lesedauer: 3 Min.
Rafik Y. war den Behörden bestens bekannt. 2008 wurde er zu acht Jahren Haft verurteilt. Zudem drohte ihm ein weiterer Prozess.

Nach dem Schusswaffengebrauch in der Heerstraße in Spandau, bei dem ein Islamist von einem Polizisten niedergestreckt und eine 44-jährige Oberkommissarin schwer verletzt wurde, laufen die Ermittlungen auf Hochtouren. Der Iraker Rafik Y. stand seit längerer Zeit unter Beobachtung. Er reiste 1996 nach Deutschland ein und beantragte zunächst Asyl. 2008 wurde er vom Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) zu acht Jahren Haft wegen Verschwörung zum Mordkomplott und Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation verurteilt. Er war einer der führenden Köpfe hinter dem geplanten Mordanschlag auf den damaligen irakischen Ministerpräsidenten Iyad Allawi im Zuge eines Deutschlandbesuchs im Jahr 2004. Rafik Y. war zudem Mitglied der radikalislamischen Organisation »Ansar Al Islam« (Helfer des Islam), einer kurdisch-islamistischen Terrororganisation mit Wurzeln im Irak.

Weil ihm in Irak die Todesstrafe drohte, konnte er nicht abgeschoben werden. Laut Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) erhielt er deshalb eine Duldung. Rafik Y. stand seit seiner Freilassung im März 2013 unter Führungsaufsicht, er hatte Auflagen zu erfüllen. Der Pressesprecher der hessischen Justiz, René Brosius, bestätigte »nd« am Freitag: »Neben der Meldeauflage unterlag er der elektronischen Aufenthaltsüberwachung.« Im hessischen Bad Vilbel befindet sich die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL), in der deutschlandweit die elektronischen Fußfesseln von Straftätern überwacht werden. Hier ging laut Brosius um 8.53 Uhr am Donnerstag die Meldung ein, dass die Fußfessel manipuliert wurde. Um 8.54 Uhr erfolgte eine telefonische Gefährdeten-Ansprache. Unmittelbar danach verständigte die GÜL die Berliner Polizei, woraufhin ein Streifenwagen zur Wohnung des Täters, einer staatlichen Einrichtung der Stadtmission, geschickt wurde. Dort wurde jedoch niemand aufgefunden.

Ungefähr zur selben Zeit ereignete sich in der Umgebung der Wohnung von Y. ein Angriff auf einen Passanten. Polizei und Staatsanwaltschaft konnten bisher noch nicht bestätigen, ob hierbei der Iraker der Angreifer war. Unterdessen verdichteten sich am Freitag die Hinweise, dass Rafik Y. möglicherweise psychisch gestört oder geistig verwirrt gewesen sein soll. Sein früherer Verteidiger Reinhard Kirpes sprach von einem gewissen Realitätsverlust und einer psychologischen »Grauzone«. Auch in Berliner Sicherheitsbehörden gab es Hinweise auf eine geistige Beeinträchtigung von Rafik Y.

Der 41-Jährige sollte demnächst erneut vor Gericht. Er war wegen Bedrohung einer Richterin Ende Juni angeklagt worden, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner. Außerdem soll er eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde mit den Worten »Wir werden Euch köpfen« bedroht und die Terroranschläge im Januar in Paris gerechtfertigt haben. Darüber hinaus schätzte Oberstaatsanwalt Dirk Feuerberg ihn als »sehr auffällig« ein. Er soll sich bei jeder Gelegenheit aggressiv gegenüber Beamten und Polizisten gezeigt haben. Dies habe er damit gerechtfertigt, dass die Opfer gegen seine Religion verstoßen hätten. Auch habe Y. mehrfach geäußert, er wäre bereit, »Dschihad zu machen«.

Das Oberlandesgericht Stuttgart ordnete nach der Entlassung von Rafik Y. neben dem Tragen der Fußfessel auch an, dass er sich regelmäßig bei der Polizei zu melden habe. Außerdem durfte er nur ein Handy besitzen und Berlin nicht verlassen. Darüber hinaus war ihm der Zugang zum Internet, außer durch sein Handy, verboten worden. Laut Steltner hatte sich Rafik Y. in der Vergangenheit schon einmal die Fußfessel vom Bein geschnitten. Ob es sich bei der Tat am Donnerstag um einen terroristischen Akt handelte, wurde bislang nicht bestätigt. Feuerberg sagte dazu, es sei noch zu früh für eine Einschätzung, ob der Angriff terroristisch motiviert war und ob es ein vorbereiteter Anschlag war.

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