Charles Friedek siegt nach sieben Jahren

Der Dreispringer klagte gegen seine Nichtnominierung für Olympia 2008. Der Bundesgerichtshof gab ihm nun Recht

  • Ulrike John, Karlsruhe
  • Lesedauer: 3 Min.
Sieben Jahre nach Olympia 2008 bekommt der damalige Dreispringer Charles Friedek Recht: Der DOSB hätte ihn damals mit nach Peking nehmen müssen.

Der frühere Dreisprung-Weltmeister Charles Friedek hat im jahrelangen Rechtsstreit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) um seine verpasste Olympiateilnahme 2008 triumphiert. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilte am Dienstag, dass der DOSB als Monopolverband zur Nominierung von Athleten seine Pflicht »schuldhaft« verletzt habe. Dies habe zuvor schon das Landgericht Frankfurt rechtsfehlerfrei festgestellt. »Er wird erleichtert sein, dass dieser Justizmarathon jetzt rechtlich geklärt ist«, sagte Friedeks Anwalt Michael Lehner über seinen Mandanten, der für eine Stellungnahme nicht zu erreichen war.

Der einstige Weltklasseleichtathlet hatte auf Schadensersatz für seinen verpassten Olympiastart 2008 in Peking geklagt. Mit dem Revisionsprozess unter dem Vorsitzenden Richter Alfred Bergmann war ein sieben Jahre langer Rechtsstreit des Leverkuseners mit dem DOSB in die dritte und letzte Instanz gegangen. »Dies ist jetzt erst mal ein Grundurteil des BGH. Über Inhalte können wir erst mehr sagen, wenn wir das schriftliche Urteil vorliegen haben und die Begründung kennen«, hieß es in einer ersten Stellungnahme des DOSB. Über die Höhe des Schadensersatzes muss nun das Landgericht Frankfurt entscheiden. Friedek fordert 133 500 Euro für entgangene Sponsoren-, Preis- und Startgelder. Möglicherweise kommt es aber nicht mehr zu einem weiteren Prozess, sondern zu einer außergerichtlichen Einigung. »Ich würde mir wünschen, dass sich beide Parteien an einen Tisch setzen«, sagte Lehner.

Der heute 44 Jahre alte Friedek war beim Meeting in Wesel im Juni 2008 die vom Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) geforderte Olympia-Normweite von 17 Metern zweimal gesprungen, allerdings innerhalb dieses einen Wettkampfs. Der DLV verlangte, dass sie bei zwei verschiedenen Veranstaltungen erbracht wird - was damals aber nicht eindeutig so festgeschrieben war. Daraufhin wurde Friedek nach einer DOSB-Entscheidung nicht nach Peking mitgenommen. Damit er vom DLV überhaupt für das Olympiateam vorgeschlagen wurde, dafür hatte der Dreispringer zuvor das Deutsche Sportschiedsgericht erfolgreich bemüht.

Ein Fall Friedek wäre heute so nicht mehr möglich, da der DLV die Lücke im Regelwerk längst geschlossen hat. »Der Rechtsstreit war für den DLV Anlass, die Nominierungsfrage völlig klar zu definieren, so dass es keinerlei Diskussionen geben kann«, sagte Verbandschef Clemens Prokop nach dem BGH-Urteil. Man werde nun in Ruhe die Urteilsbegründung studieren. Die 73-minütige BGH-Verhandlung des II. Zivilsenats unter dem Vorsitzenden Richter Alfred Bergmann am 21. Juli hatte auf den Tag genau sieben Jahre nach der Nicht-Berücksichtigung Friedeks durch den DOSB stattgefunden. Der heutige Nachwuchs-Bundestrainer für Dreisprung war damals selbst nicht anwesend.

Erfolglos war Friedek 2008 beim Versuch geblieben, vor dem Landgericht Frankfurt in einem Eilverfahren durchzusetzen, dass er nach China mitgenommen wird. Auch sein Einspruch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt scheiterte. Der Hallen- und Freiluft-Weltmeister von 1999 bemühte sich danach um Schadensersatz. Er klagte zunächst vor dem Landgericht Frankfurt - und bekam dort am 15. Dezember 2011 Recht. Das OLG aber hob dieses Urteil am 20. Dezember 2013 wieder auf. Der lange Rechtsstreit ist einmalig im deutschen Sport.

Friedek, Sohn eines GI-Soldaten, war 1999 der erste dunkelhäutige deutsche Leichtathletik-Weltmeister. 1996, 2000 und 2004 nahm er an den Olympischen Spielen teil. Danach hatte er in seiner strapaziösen Disziplin zunehmend mit Verletzungsproblemen zu kämpfen und beendete 2009 seine Karriere. dpa

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