Reporter scheitert mit Klage zum Auskunftsrecht

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Karlsruhe. Ein Reporter ist beim Bundesverfassungsgericht mit einer Klage zum Auskunftsrecht von Journalisten gescheitert. Dabei geht es um die Frage, ob und in welchem Umfang Bundesbehörden Informationen an die Presse herausgeben müssen. Im konkreten Fall hatte der Mitarbeiter der »Bild«-Zeitung vom Bundesnachrichtendienst 2010 erfolglos versucht, Angaben über die Nazivergangenheit von Mitarbeitern der Behörde einzuholen. Die Karlsruher Richter sahen die Grundrechte des Journalisten in ihrem am Dienstag veröffentlichten Beschluss nicht als verletzt an. Der Reporter wollte die Behörde zur Auskunft verpflichten. 2013 wies das Bundesverwaltungsgericht seine Klage ab, und er legte Beschwerde in Karlsruhe ein. dpa/nd

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