Transparenter geht immer

Linksfraktion will Gesetz über Geheimdienstkontrolle grundlegend reformieren

  • René Heilig
  • Lesedauer: 3 Min.

Geheimdienste auflösen! Diese Forderung der Linkspartei mag gerade angesichts der zahlreichen Skandale und undemokratischen Übergriffe auf unser Gemeinwohl berechtigt sein. Realistisch ist sie derzeit jedoch nicht. Was also tun?

»Als Übergangslösung auf dem Weg zur Abschaffung der Geheimdienste ist die gegenwärtige Ausgestaltung der parlamentarischen Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeiten des Bundes dringend reformbedürftig.« In diesem Zusammenhang muss das Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Kontrollgremiumgesetz - PKGr) in verschiedener Hinsicht geändert werden.

Ähnliche Absichten bestehen in allen Fraktionen, doch zwischen den Entwürfen gibt es erhebliche Differenzen. Die Linksfraktion behauptet, dass sich die Aufgaben der Nachrichtendienste seit ihrer Gründung Anfang der fünfziger Jahre erheblich verschoben haben. Dem wird niemand widersprechen und in Abrede stellen, dass sich Legitimations-, Kontroll- und Rechtsschutzfragen neu stellen. Doch die Experten der Linksfraktion graben tiefer als andere. Mit dem Stichwort der »vernetzten Sicherheit«, das im Rahmen der Anti-Terror-Pakete zum Generalschlüssel einer neuen Sicherheitsarchitektur wurde, stellt insbesondere der unscharf abgegrenzte Raum der modernen Kommunikationsmittel (Internet, Satelliten u.a.) neue Herausforderungen an die rechtlichen Grundlagen der parlamentarische Kontrolle.

»Unter dem Deckmantel des sogenannten Anti­Terrorkampfes geht in vielen Fällen die Rechtsstaatlichkeit verloren. Dabei hat sich innerhalb der deutschen Dienste eine Eigendynamik bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben entwickelt, die eine allumfassende Kontrolle durch das Parlament de facto unmöglich macht.« Befördert werde das dadurch, dass sich die Dienste auf weitreichende Geheimhaltungsbefugnisse berufen dürfen.

Erweitert werden müssten auch die Kontroll- und Informationsrechte der Mitglieder der für Verteidigung und für Inneres zuständigen Ausschüsse, denen in der Regel Auskünfte von der Bundesregierung mit Verweis auf das Parlamentarische Kontrollgremium verweigert werden. »Ein klar definierter rechtlicher Rahmen ist notwendig sowie die Möglichkeit, ausreichend Expertise aufzubauen und Transparenz herzustellen.«

Darüber hinaus soll die Möglichkeit geschaffen werden, durch die Weitergabe von Berichten berufener Sachverständiger an die zuständigen Kontrollgremien und Untersuchungsausschüsse der Länderparlamente die Zusammenarbeit der Kontrollgremien zu verbessern. Insbesondere die Rechte der Minderheit und der einzelnen Mitglieder sollten gestärkt werden.

Mit dem von den LINKEN angeregten Gesetz würden die Bundesregierung und die Nachrichtendienste auch verpflichtet, »unter Beachtung von § 17 ›Geheimschutzordnung‹ der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages Auskünfte gegenüber dem Ausschuss für Verteidigung sowie dem Innenausschuss zu geben«. Darüber hinaus hätten künftig die Mitglieder des Bundestages das Recht, mindestens zwei Mal im Jahr in einer öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Kontrollgremiums Fragen an die jeweiligen amtierenden Präsidenten der Nachrichtendienste sowie die für ihre Kontrolle zuständigen Bundesminister zu stellen.

Die Idee ist nicht neu, hat aber Charme, denn: Was in den USA funktioniert, kann auch in Deutschland nicht falsch sein.

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