Zusatzbeiträge

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 Kassen müssen ihre Versicherten spätestens im Monat vor der geplanten Anhebung der Zusatzbeiträge auf ihr Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen.

 Kündigen kann man bis zum Ende des Monats, in dem der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder erhöht wird, wirksam wird das zum Ende des übernächsten Monats.

 Entscheidend für die Wahl der Kasse sollten neben der Beitragshöhe auch gute Erreichbarkeit, Service und Beratung ein.

 Unter Krankenkasse.de finden Sie eine täglich aktualisierte Liste aller gesetzlichen Krankenkassen mit ihren Zusatzbeiträgen, die in diesen Tagen beschlossen und bekannt gegeben werden. nd

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