Rheinland-Pfalz: Drohnen für das SEK?

Landesregierung prüft Aufrüstung der Spezialeinsatzkräfte mit unbemannten Fluggeräten: »Wir gucken erst noch« / Saarland setzt Polizeidrohnen schon ein

  • Jasper Rothfels, Mainz
  • Lesedauer: 3 Min.

Das Land Rheinland-Pfalz prüft, ob seine Spezialeinsatzkräfte (SEK) der Polizei Drohnen bekommen sollen. Denkbar sei ein Einsatz der unbemannten Fluggeräte bei besonderen Gefährdungslagen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Mainz der Deutschen Presse-Agentur. Wann die Entscheidung falle, stehe noch nicht fest. »Wir sind noch ganz am Anfang«, erklärte er. »Wir gucken erst noch, ob es eine Option wäre.« Es gebe auch viele Gründe, die gegen einen Einsatz sprächen. So könne der Flugkörper beispielsweise abstürzen. Erst kürzlich hatte bei einem Skirennen in Italien eine plötzlich vom Himmel fallende Drohne einen Läufer nur knapp verfehlt. Außerdem müssten datenschutzrechtliche Aspekte geprüft werden.

Im Gegensatz zur rheinland-pfälzischen Polizei verfügen die Beamten im Saarland bereits über Drohnen. Einen entsprechenden Bericht der »Saarbrücker Zeitung« bestätigte das saarländische Innenministerium in Saarbrücken.

In den wenigen Fällen, in denen die rheinland-pfälzische Polizei schon Drohnen eingesetzt habe, seien die Geräte mit Kamera vom Nachbarland Hessen ausgeliehen worden, sagte der Sprecher des Innenministeriums in Mainz. Das sei beispielsweise geschehen, um die Gefahrenlage vor einer Razzia im Rockermilieu in schwer einsehbarem Gelände einschätzen zu können. Bei der mehrere Jahre zurückliegenden Aktion galt es zu klären, wie viele Menschen sich auf dem Gelände aufhielten und welche Waffen sie dabeihatten. Ein Polizeihubschrauber hätte hier zu viel Aufsehen erregt.

Auch bei der Suche nach der jahrelang in Trier vermissten Studentin Tanja Gräff, deren sterblichen Überreste später nur durch Zufall gefunden wurden, hatte die Polizei eine Drohne eingesetzt. Diese sei von einem privaten Unternehmer gemietet worden, sagte der Sprecher des Innenministeriums. Der Einsatz des unbemannten Minifluggeräts im Jahr 2011 hatte keine verwertbaren Spuren erbracht.

Im Saarland wurden die Drohnen laut Innenministerium 2015 »in einigen wenigen Fällen« eingesetzt. Sie hätten etwa Spezialeinheiten bei der Suche nach bewaffneten Straftätern unterstützt, die im Bereich von Lebach aus einem unübersichtlichen Gelände heraus auf vorbeifahrende Fahrzeuge geschossen hätten, berichtete ein Ministeriumssprecher. Auch seien beim Brand eines Großbetriebes in Sulzbach mit einem solchen Fluggerät Aufnahmen des Firmengeländes gemacht worden. Sie dienten der Orientierung der Einsatzkräfte.

Nach Angaben des Sprechers verfügt die saarländische Polizei über eine »geringe Anzahl« der Luftfahrzeuge, die programmiert oder ferngelenkt fliegen. Sie sind im Saarland offiziell als technisches Einsatzmittel zugelassen, dürfen aber nur im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zum Zweck von Strafverfolgung und Gefahrenabwehr eingesetzt werden.

Zusammen mit dem »Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland« sei eine Anordnung erarbeitet worden, die den korrekten Umgang mit den anfallenden Daten gewährleiste. Die Landtagsfraktion der Linken und der Landesverband der Piratenpartei haben jedoch Bedenken. Auf einen Einsatz der Fluggeräte bei Versammlungen unter freiem Himmel verzichtet die Polizei, auch wenn das im Saarland geltende Versammlungsgesetz laut Ministerium Foto- und Videoaufnahmen bei solchen Veranstaltungen grundsätzlich erlaubt.

Über die Ausstattung der Drohnen und die technischen Einsatzmöglichkeiten hatte die saarländische Polizei nach Angaben des Ministeriumssprechers im Jahr 2013 den Innenausschuss des Landtages bei zwei Veranstaltungen informiert. Die Geräte waren damals noch in der Entwicklung. dpa/nd

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