Geldstrafe nach Mordaufruf gegen Jung
Leipzig. Weil er im Internet zum Mord an Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) aufgerufen hatte, muss ein 43-Jähriger eine Geldstrafe von 1380 Euro zahlen. Der Mann hatte zunächst gegen einen Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen à 23 Euro Einspruch eingelegt, wie Amtsgerichtssprecher Stefan Blaschke am Dienstag in Leipzig sagte. Während der Verhandlung am Montag zog er jedoch den Einspruch zurück, so dass der Strafbefehl rechtskräftig wurde. Der Beschuldigte hatte den Angaben zufolge seinen Hasskommentar auf der Facebook-Seite des rassistischen Bündnisses Legida veröffentlicht. Jung stellte Strafantrag. dpa/nd
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