So manch ein Konsument dürfte bereits über das Kürzel SE gestolpert sein: BASF oder Conrad Electronic – hinter zahlreichen deutschen Firmenlogos findet sich mittlerweile diese Buchstabenkombination. SE steht für Societas Europaea. Ziel der SE-Einführung war es, eine in ganz Europa gültige Gesellschaftsform für Unternehmen zu schaffen. So sollte es den Konzernen möglich sein, ihren Firmensitz problemlos zu wechseln. Auch Fusionen zwischen Unternehmen aus verschieden Ländern sollten vereinfacht werden. Bisher erschwerten verschiedene Rechtsformen – etwa zwischen einer deutschen Aktiengesellschaft und einer britischen Public Limited Company (PLC) – Zusammenschlüsse und Übernahmen.
In Deutschland wurde die neue Rechtsform im Dezember 2004 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung eingeführt. Justizministerin Zypries (SPD) meinte, die SE stärke die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Dass die Sozialdemokraten mit dieser Rechtsreform die betriebliche Mitbestimmung teilweise aushebelten, verschwieg die Ministerin wohlweislich.
Mittlerweile haben sich 70 deutsche Unternehmen für die neue Rechtsform entschieden, wie eine aktuelle Studie des Münchener Rechtswissenschaftlers Horst Eidenmüller belegt. Das SE-Statut ermögliche es, so Eidenmüller, »über einen Verhandlungsprozess die Mitbestimmung der Arbeiter zu gestalten«, also die Einflussnahme der Arbeitnehmervertreter einzuschränken. Immerhin gilt in über 700 deutschen Unternehmen die paritätische Mitbestimmung, nicht immer zur Freude der Firmenbosse. So wetterten die Verbandschefs der Arbeitgeber von BDI und BDA, Jürgen R. Thumann und Dieter Hundt, bereits im Jahre 2006: »Eine große Anzahl an Unternehmen sieht in der quasi paritätischen Mitbestimmung vor allem für Holdings einen Wettbewerbsnachteil für den Standort Deutschland.« Für viele Firmen scheint der Rechtsformwechsel eine elegante Möglichkeit, die ungeliebte Mitbestimmung einzuschränken. Eidenmüller konstatiert: »Die Verringerung des Einflusses der unternehmerischen Mitbestimmung« spiele eine »wichtige Rolle« beim Wechsel zur SE.
Auch die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung spricht in diesem Zusammenhang von einem »Einfrieren der Mitbestimmung«, vor allem Unternehmen mit etwa 2000 Mitarbeitern würden die Umwandlung zur SE anstreben. Denn ab 2000 Arbeitnehmern greift die paritätische Mitbestimmung im Vorstand, somit müsste im Aufsichtsrat jedem Konzernbevollmächtigten ein Arbeitnehmervertreter gegenübersitzen. Um dies zu umgehen, habe beispielsweise die deutsche Firma Conrad Electronic eine Tochtergesellschaft mit nur einem Angestellten in Österreich gegründet. Dann fusionierte man die beiden Firmen zu einer SE. Bei den Verhandlungen wurden Gewerkschaftsvertreter nicht eingeladen, obwohl dies im deutschen SE-Gesetz vorgeschrieben sei, so die Autoren der Hans-Böckler-Stiftung. Im Ergebnis besitzt die Conrad SE nun einen Verwaltungsrat in dem nur Mitglieder der Besitzerfamilie Conrad sitzen, somit besteht keinerlei unternehmerische Mitbestimmung mehr.
Zwar behauptete die Europäische Kommission, die Arbeitnehmerbeteiligung bleibe auch in einer SE gewahrt, doch die Realität sieht anders aus.
Aktuelle Ausgabe: 22.05.2012
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