Unter den Erwerbslosen, die gerne kundige Unterstützung bei ihrem Gang zum Jobcenter gehabt hätten, war auch ein Mann, der einen Antrag auf Leistungen gestellt hat und von der ARGE auf einen Termin am 26. Februar verwiesen worden war. »Wir wissen aus Erfahrung, dass in der Regel unter der Zuhilfenahme von rechtskundigen Beiständen die Ansprüche von Betroffenen an Ort und Stelle durchgesetzt werden können. Außerdem halten es beide Initiativen für wichtig, dass Erwerbslose sich solidarisieren und mit ihrer Betroffenheit nicht alleine sind«, erklärte Martin Behrsing vom Erwerbslosenforum gegenüber ND.
Seit mehreren Jahren haben die Beistände unmittelbare Erfolge erzielt. So erreichten am 2. Januar 2009 rund 20 Erwerbslose, die mit ihren Beiständen bei der ARGE Köln erschienenen, dass ihnen sofort Geld ausgezahlt wurde. Das Amt hatte ihnen die Ausstellung von Lebensmittelgutscheinen angeboten, was die Betroffenen aber als diskriminierend ablehnten. Sie hatten zuvor teilweise mehrere Monate wegen unbearbeiteter Anträge keinerlei finanzielle Unterstützung erhalten.
Schon im Dezember hatten Erwerbslose mit ihren Unterstützern mit der »Aktion Zahltag« in Köln Forderungen nach sofortiger Bearbeitung von Anträgen und der Auszahlung von Geld durchgesetzt. Diese Aktionen hatten auch bundesweit Beachtung gefunden. Deshalb halten die Aktivisten das Hausverbot der ARGE Bonn am Freitag auch für einen Versuch, solch gemeinsames Vorgehen zu verhindern.
Die Beschuldigung der ARGE, die Begleiter seien aggressiv aufgetreten und hätten den behördlichen Ablauf gestört, weist Behrsing zurück: »Wenn wir Menschen zur ARGE begleiten, machen wir dies nicht als eine bewusste Provokation gegen die ARGE, sondern weil es unerträglich ist, wenn Menschen wochenlang hingehalten werden und sich in furchtbaren Notlagen befinden.« Er kündigte juristische Schritte gegen das Hausverbot an: »Wir werden prüfen, ob die Bonner Polizei nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel verstoßen hat, indem sie die Abweisung von Beiständen zugelassen hat, obwohl darauf ein Rechtsanspruch besteht.« Eine Zurückweisung von Beiständen muss schriftlich durch die Behörde erfolgen, was nicht geschehen sei. Die ARGE Bonn wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern.
Aktuelle Ausgabe: 22.05.2012
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