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Von Haidy Damm 06.03.2009 / Gewerkschaftliches

Im Zweifel für den Arbeitnehmer

Der »Fall Emmely« bringt das Thema Verdachtskündigung aufs Trapez

Die Entlassung der Kaiserskassiererin Barbara E. – besser bekannt als »Emmely« – hat zu einer Welle der Empörung geführt. Jetzt steht das Thema Verdachtskündigung wieder auf der Agenda.

Benedikt Hopmann, der Anwalt von »Emmely«, ist sich zwar sicher, dass die Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin auch anders hätten entscheiden können. Dennoch weiß er auch, dass die bisherigen Entscheidungen zur Verdachtskündigungen oftmals gegen die betroffenen Arbeitnehmer gefällt wurden. »Jetzt ist die Politik in der Verantwortung«, so der Arbeitsrechtler. »Die Verdachtskündigung muss weg.«

Auch die Gewerkschaft ver.di Berlin/Brandenburg hat nach dem Urteil eine Stellungsnahme abgegeben, die fordert, dass Politiker die notwendigen Änderungen im Arbeitsrecht, speziell zum Kündigungrecht, auf den Weg bringen sollen. »Es nutzt – gerade der Kollegin – gar nichts, wenn sich Politiker jetzt hinstellen und sagen, das sei ja alles ganz furchtbar«, so Erika Ritter, Fachbereichsleiterin Handel bei ver.di Berlin-Brandenburg. »Die Regeln müssen geändert werden.« Horst Seehofer (CSU) und Wolfgang Thierse (SPD), die ja beide das Urteil scharf kritisert hatten, dürften unter den Adressaten sein, die demnächst einen Brief der Gewerkschaft erhalten.

Allerdings geht die Gewerkschaft in einer Stellungnahme davon aus, dass die öffentlichen und intensiven Diskussionen bereits jetzt zu mehr Sensibilität bei Juristen führen wird. Das könne sich positiv auf ähnliche Fälle auswirken und langfristig zu einer Änderung der Maßstäbe bei der Interessenabwägung führen.

Auch das »Solidaritätskomittee für Emmely« will mit weiteren Aktionen die Verdachtskündigung thematisieren. Und die Situation im Einzelhandel generell. Unter anderem ist ein Straßenfest geplant vor einer Kreuzberger Kaisers-Filiale.

»Politik muss die Regeln ändern«

Barbara E. und ihr Anwalt bereiten indes die Beschwerde gegen die nicht zugelassene Revision vor dem Bundesarbeitsgericht und die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Besonders die Verhältnismäßigkeit der Interessenabwägung soll eine zentrale Rolle spielen. »Gerade diese Interessenabwägung hat zu großer Empörung geführt«, so Hopmann.

Diese Wirkung sollte auch beim Landesarbeitsgericht angekommen sein, so der Jurist. »Viele Menschen identifizieren sich mit Emmely und kritisieren die schneidene Kälte, mit der das Gericht die Interessen des Kapitals verteidigt hat.« Seit die Zahl der befristet Beschäftigten und der Leiharbeiter immer mehr zunehme, steige auch die Unsicherheit bei den Beschäftigten.

Politisch fordert er deshalb eine Änderung im Kündigungsschutzgesetz, in der Verdachtskündigungen generell ausgeschlossen sind. Die Beweislast müsse beim Arbeitgeber liegen und bei sogenannten Bagatelldelikten soll zunächst eine Abmahnung erfolgen müssen.

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