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Von Claus Dümde 07.04.2009 / Gesund leben

Leben bis zum Sterben

Palliativmediziner machen sich für Rechtsanspruch auf Sterbebetreuung stark

80 000 bis 100 000 Schwerstkranke brauchen jährlich in Deutschland spezielle medizinische Betreuung und Pflege, um ohne starke Schmerzen sterben zu können. Seit 1. April 2007 haben gesetzlich Versicherte darauf einen Rechtsanspruch. Doch die Krankenkassen verschleppen den Abschluss entsprechender Verträge.

Neben innovativen Methoden, Arznei- und Hilfsmitteln war dieser sozialpolitische Skandal ein heiß diskutiertes Thema beim 20. Deutschen Schmerz- und Palliativkongress, der kürzlich in Frankfurt (Main) stattfand. Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) heißen die Leistungen, die in den Paragrafen 37 b und 132 d des Sozialgesetzbuchs V seit zwei Jahren zugesichert sind. Sie dienen nach einer vom Bundesgesundheitsministerium mit viel Verzögerung im März 2008 veröffentlichten Richtlinie »dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen«.

Anspruch auf SAPV haben alle Versicherten, die an einer unheilbaren und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, dass dadurch ihre Lebenserwartung auf Tage, Wochen oder Monate gesunken ist, und die eine besonders aufwändige Versorgung brauchen, die allein von Hausärzten, Pflege- oder Hospizdiensten nicht mehr geleistet werden kann. 80 Prozent von ihnen möchten dann nach eigenen Angaben gern zu Hause oder in der ihnen schon vertrauten Umgebung eines Alters- oder Pflegeheims oder eines Hospizes sterben, nicht aber in der Anonymität eines Krankenhauses, gar einer Intensivstation. Das ist ein nicht nur verständlicher, sondern vielfach auch erfüllbarer Wunsch. Da die SAPV trotz erheblichen Aufwands auch noch weit kostengünstiger als das Sterben im Krankenhaus ist, wurden schon 2008 dafür 180 Millionen Euro bereitgestellt, doch nur wenige davon abgerufen.

Die Leistungen der Palliativpflege-Teams, die vielerorts schon seit Jahren erfolgreich arbeiten, reichen von optimaler Schmerztherapie und der Behandlung anderer akuter Symptome wie etwa Atemnot bei ständiger Rufbereitschaft Tag und Nacht über psychologische Betreuung auch der Angehörigen bis zur Hilfe bei Auseinandersetzungen über die Kosten mit der Krankenkasse reichen. Nur mit wenigen Kassen in wenigen Regionen konnten bisher von Palliativ-Netzen Verträge über kostendeckende Tagessätze um die 200 Euro abgeschlossen werden. Der Palliativmediziner Dr. Matthias Thöns schilderte Fälle, in denen Sterbende »ihre« Kasse verklagen müssten, damit sie die Kosten der von ihrem Arzt verordneten SAPV auch erstatten.

»Wir wollen, dass die Menschen leben, bis sie sterben!«, betonte Thöns im Frankfurter Tagungssaal. Und sein Fuldaer Kollege Dr. Thomas Sitte rief dazu auf, bis zum 17. April per Internet eine von ihm im Bundestag eingereichte öffentliche Petition mitzuzeichnen, die den Bundestag auffordert, die umgehende Umsetzung der SAPV zu beschließen.

www.Bundestag.de/Petitionen; www.sapv.de

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