Sprungmarken: Inhalt, Navigation.
Suchen auf neues-deutschland.de:

Erweiterte Suche

Von Hendrik Lasch, Dresden 08.06.2009 / Inland

Wahlrecht nur per Patenschaft

Ausländer dürfen an Kommunalwahlen noch immer nicht teilnehmen – anders als in anderen 16 EU-Ländern

Von den gestrigen Europa- und Kommunalwahlen waren Millionen Menschen in Deutschland ausgeschlossen: Ausländer, die nicht aus EU-Ländern stammen, haben kein Stimmrecht. Eine Initiative in Dresden wehrt sich.

Viele Bürger hätten gestern wählen dürfen, wollten aber nicht. Bei Pablo Gomez ist es umgekehrt: Der 29-jährige Student aus Dresden ist ein politisch interessierter Mensch und würde mit seiner Stimme gern dafür sorgen, dass sich der Stadtrat um Themen wie die Unterbringung von Flüchtlingen mehr kümmert: »Ich möchte mitbestimmen.« Doch Gomez darf nicht: Als Chilene besitzt er in Deutschland auch in der Kommune kein Wahlrecht.

Die Bundesrepublik hinkt damit der Mehrheit in der EU hinterher: 16 Länder, darunter Schweden, Irland und Spanien, räumen auch Menschen, die nicht aus Staaten der EU stammen, das Wahlrecht ein, wenn sie eine gewisse Zeit im Land gelebt haben. In Deutschland ist dafür die Einbürgerung Voraussetzung, der Menschen wie Gomez nicht nur wegen der Kosten und des Einbürgerungstests indes oft skeptisch gegenüberstehen. Er sei zwar mit einer Deutschen verheiratet: »Aber ich bräuchte dann ja für mein Geburtsland ein Visum.«

Auch wenn sie keinen deutschen Pass wünschen, möchten viele der Ausländer, die oft seit Jahren in der Bundesrepublik leben und etwa als Gewerbetreibende gut integriert sind, über kommunale Belange mitbestimmen. Dies werde ihnen jedoch verwehrt, kritisiert Carsten Enders, Mitbegründer der Dresdner »Kampagne gegen Ausgrenzung«. Diese reagierte auf den unbefriedigenden Zustand vorige Woche mit einer ungewöhnlichen Aktion: Wahlberechtigte traten ihr Stimmrecht an Ausländer ab.

Die »Stimmpaten« hätten dabei ihre Kreuze so gesetzt, wie es die Migranten gewünscht hätten, sagt Enders. Von dem gemeinsamen Gang in die Wahlkabine indes habe man Abstand genommen, fügt der 36-jährige Mitarbeiter eines grünen Landtagsabgeordneten an: »Wir wollten keine rechtlichen Probleme riskieren.« Ohnehin sei der Aktion eine schwierige Abwägung vorausgegangen: Vielen Mitgliedern in der Kampagne sei ihr Wahlrecht so wichtig, dass sie es auch für die symbolische Aktion äußerst ungern geopfert hätten.

Die Patenschaften reihen sich in eine lange Reihe von Vorstößen, das kommunale Wahlrecht auch in Deutschland für Ausländer zu öffnen. In mindestens 31 Städten haben die Räte ihre Landesregierungen aufgefordert, sich für die Änderung des Artikels 28 im Grundgesetz einzusetzen. Dazu gehören Potsdam, Regensburg und Aachen. Ein solcher Beschluss »stünde auch Dresden gut zu Gesicht«, sagt Carsten Enders. Auch einzelne Länder unternahmen Vorstöße: Ein Gesetzentwurf aus Rheinland-Pfalz kam schon 1997 in den Bundesrat.

Erfolg hatte die Initiative ebenso wenig wie zwei Vorstöße von Grünen und Linkspartei, die Ende Mai im Bundestag durchfielen. Zwar bekannten sich CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag zu einer »Prüfung« des Ausländerwahlrechts; in der Union aber gibt es anhaltend starken Widerstand. Wählen sollen, so die dortige Argumentation, nur Staatsbürger. Ins Feld geführt wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1990, das ein Landesgesetz aus Schleswig-Holstein gekippt hatte. Ausländer gehörten demnach zwar zur Bevölkerung, aber nicht zum Staatsvolk, von dem alle Macht ausgehe.

Angesichts dessen glaubt auch Friederike de Haas, die sächsische Ausländerbeauftragte, nicht an ein baldiges Wahlrecht für Menschen wie Pablo Gomez: »Ich sehe dafür keine reele Chance«, sagt die CDU-Politikerin. Die Regelungen zu Wahlen gehörten zu den nationalen Besonderheiten, die bewahrt werden sollten. De Haas verweist auf die Möglichkeit der Einbürgerung, was »zumutbar« sei, um Rechte wie das der Wahl zu erwerben. Gomez indes hofft weiter auf eine Gesetzeskorrektur: »Wir wollen nicht mehr nur andere über uns entscheiden lassen.« Für den Anfang kandidierte er gestern zunächst für den Ausländerbeirat der Stadt Dresden.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Kommentare zu diesem Artikel

Kommentar schreiben (Login erforderlich)
Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.

Ihre Meinung zu diesem Artikel

Hauptstadtflughafen BER

Seit Monaten hieß es am neuen Berliner Flughafen intern: Es gibt Probleme, aber wir schaffen das. Nach der Verschiebung steht der Flughafen-Start jetzt in den Sternen. Rund um den neuen Flughafen Berlin Brandenburg häufen sich die Probleme - die wieder einmal geplatzte Eröffnung ist nicht das einzige.

Alle Dossiers

Facebook
Twitter

Zum Shop

Sie sind gefragt

Velothon 2012

nd stellt eine Mannschaft zusammen
nd-Sonderbeilagen

Beilagenplan 2012

Die Sonder- veröffentlichungen in der Übersicht
Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.
Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.

Werbung:

Werbung:

Sprungmarken: Seitenanfang.