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Gericht besteht bei Liebig 14 auf Räumung

Berufungsverfahren der Mieter abgelehnt

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(ND-Nowak). Gleich fünf Mieter des Hausprojekts Liebigstraße 14 in Friedrichshain müssen um ihre Wohnungen fürchten. Das ist eigentlich nichts Neues, denn das Landgericht Berlin hatte schon 2008 den Kündigungen der LILA GbR, die das Haus 1999 gekauft hat, stattgegeben. Vor dem Landgericht wurde nun gestern aber über die Berufung der Mieter verhandelt – am späten Nachmittag gab das Gericht bekannt, dass die Einsprüche abgelehnt wurden.

Suitbert Beulker, einer der Gesellschafter der LILA GbR, sah bereits zuvor keinen Spielraum für eine Einigung: Er sei von den Mietern in seinem Eigentum bedroht und bedrängt worden, erklärte der Hausbesitzer, dem im Kiez mehrere Häuser gehören, vor Gericht. Und: »Solange diese Mieter in dem Haus wohnen, werde ich keinen Cent mehr investieren.«

Das Landgericht machte ebenfalls deutlich, dass es keine Veranlassung sieht, die Kündigungen wieder aufzuheben. Ursprünglich waren diese wegen ungerechtfertigter Mietminderungen und den Einbau einer Zwischentür ohne Genehmigung vom Eigentümer Beulker ausgesprochen worden.

Auch eine Revision wollte das Landgericht nicht zulassen. »Damit sind alle juristischen Möglichkeiten für die Mieter ausgeschöpft und die Urteile können jederzeit vollstreckt werden«, betonte der Rechtsanwalt der Beklagten, Gerhard Fuchs. Er verwies allerdings darauf, dass in den Verträgen eine Klausel enthalten sei, nach der eine Kündigung nur bei wichtigen, berechtigten Interessen des Vermieters erfolgen könne. Diese könne er jedoch nicht erkennen, denn in zwölf Fällen sei den Mietern eine zu hohe Miete abverlangt worden.

Die Bewohner setzen jetzt auf politischen Druck: Schließlich fungiert neben Beulker auch der Geschäftsführer des Unnaer Kinderschutzbundes Edwin Thöne als Gesellschafter der LILA GbR. Er sei aber mit den Details des Mietstreits nicht vertraut, betonte Thöne gegenüber ND. Für die Mieterin Silke Weins ist das eine Schutzbehauptung: »Thöne muss bewusst sein, dass mit der Vollstreckung der Kündigungen auch drei Kinder obdachlos werden.«

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