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Neuer Hausarrest für Suu Kyi

Myanmars Militärs stellen Oppositionsführerin bis nach Wahlen kalt / Weltweiter Protest

Nach fast dreimonatigem Prozess mit mehreren Verzögerungen wurde Myanmars Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi am Dienstag zu weiteren 18 Monaten Hausarrest verurteilt. Ein Sondergericht in Yangon (Rangun) befand sie für schuldig, durch die Beherbergung eines ungebetenen Besuchers aus den USA die Auflagen ihres Hausarrests gebrochen zu haben.

Bangkok (ND-Kestenholz). Das Urteil gegen Aung San Suu Kyi fiel milder aus, als von ihren Anhängern in aller Welt befürchtet worden war. Die von den Richtern verhängten drei Jahre Arbeitslager wurden vom Chef des Militärrats von Myanmar, General Than Shwe, zu 18monatigem Hausarrest umgewandelt, um »Frieden und Ruhe aufrechtzuerhalten« und weil Suu Kyi die Tochter von Nationalheld Aung San ist.

Der ungeladene Besucher, der US-Amerikaner John Yettaw, wurde zu sieben Jahren Haft, davon vier Jahre Arbeitslager, verurteilt.

Obwohl sich Myanmars Militärregierung durch das für ihre Verhältnisse milde Urteil offenbar international in ein besseres Licht rücken wollte, rief der Schuldspruch gegen die Friedensnobelpreisträgerin des Jahres 1991 weltweit heftigen Protest hervor. Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier sprach von einem »weiteren Rückschlag für Menschenrechte«, Britanniens Premier Gordon Brown war »traurig und wütend«, EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso bezeichnete das Urteil als »unberechtigt und in jeder Hinsicht inakzeptabel«, EU-Regierungen forderten eine weitere Verschärfung der Sanktionen gegen Myanmar.

Auch der menschenrechtspolitische Sprecher der LINKEN im Bundestag, Michael Leutert, sprach von einem »gezielten Schlag gegen die Demokratiebewegung«. Das Militärregime zeige erneut, dass es bereit sei, »für den bloßen Machterhalt die Menschenrechte außer Kraft zu setzen«. Kurz vor Ablauf des jahrelangen Hausarrests gegen Aung San Suu Kyi sei nur ein Vorwand gesucht worden, um die Oppositionsführerin auszuschalten.

Aung San Suu Kyis Verteidigung wird Berichten zufolge keine Berufung gegen das Urteil einlegen. Die 64-Jährige durfte das Insein-Gefängnis am Dienstagnachmittag verlassen und in ihre Kolonialvilla in Yangon zurückkehren. An den für nächstes Jahr geplanten Wahlen wird sie sich jedoch nicht beteiligen können. Suu Kyi könnte frühestens freikommen, wenn die neue Regierung unter Dach und Fach ist.

Oppositions- und Exilkreise des Landes diskutieren derzeit eine neue Taktik: Ihre »Vorschläge zur nationalen Versöhnung« sehen auch Gespräche mit den Militärs vor. Die Freilassung aller politischen Gefangenen und eine Überarbeitung der Verfassung werden weiter gefordert, doch der Dialog mit den Generälen ist nicht länger tabu. Die für ihre hohen moralischen und ethischen Ansprüche bewunderte Suu Kyi gilt manchen auch als Hindernis bei Bemühungen, Sanktionen zu lockern und den Dialog zu suchen. Ausgerechnet das britische Magazin »Economist«, das sich über Jahre als Sprachrohr Suu Kyis verstand, fragte kürzlich, ob das »Postergirl der Demokratie«, an dessen Mut niemand zweifele, »Ikone oder Hindernis« sei. Sanktionen und Boykotte hätten »nirgendwo in Asien den demokratischen Übergang ausgelöst – im Gegenteil«.

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