Foto: ND/Burkhard Lange
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Parlamentarische Untersuchungsausschüsse sind wichtig und in der parlamentarischen Demokratie unverzichtbar, um Regierungstätigkeit wirksam zu kontrollieren. Die Ergebnisse der U-Ausschüsse zur CDU-Spendenaffäre und zu den Skandalen des Bundesnachrichtendienstes, an denen ich beteiligt war, waren besser als ihr Ruf. Wir haben wichtige und auch neue Erkenntnisse zusammengetragen.
Aber Öffentlichkeit und Medien haben zuweilen unerfüllbare Erwartungen an U-Ausschüsse. Sie erwarten, dass Kanzler oder Außenminister als »Angeklagte« im Kreuzverhör der Abgeordneten zusammenbrechen und umfassende Geständnisse ablegen. Das passiert aber nur im Film. Im U-Ausschuß gibt es kein Kreuzverhör und auch keine Angeklagten, sondern nur Zeugen. Der Vorsitzende und die Abgeordneten im Ausschuss sind nicht unparteiisch. Im BND-Untersuchungsauschuss wurden zwei Drittel der Mitglieder von den Fraktionen der Regierungsparteien und ein Drittel von denen der Opposition benannt. Entsprechend parteiisch verhielten sich manche Abgeordnete. Als längst das Gegenteil aus den Akten belegt war, behaupteten Abgeordnete der Koalition noch, die BND Agenten in Bagdad hätten während des Irakkrieges nur Non-Targets, also »humanitäre Objekte« wie Botschaftsgebäude, Schulen, Krankenhäuser und eine Synagoge mit Koordinaten gemeldet, die als Ziele für Bombardierungen gerade nicht in Betracht kommen sollten. Nicht ein einziges solches »humanitäres Objekt« wurde in der Zeit der Bombardierungen aus Bagdad gemeldet, aber viele rein militärische Anlagen.
Der Abgeordnete der kleinsten Fraktion ist stets als letzter mit dem Fragerrecht an der Reihe und dann auch nur für – mit der Stoppuhr gemessenen – sieben Minuten, während die aus der Koalition 21 Minuten Zeit haben. In sieben Minuten ist auch nicht der Ansatz eines Kreuzverhörs möglich.
Trotzdem finden U-Ausschüsse manchmal auch Neues. Meist eher zufällig. So entdeckte der vom CDU-Spenden-Untersuchungsausschuss beauftragte Ermittler Burkhard Hirsch (FDP) in den von der Kohlregierung im Kanzleramt zurückgelassenen Akten zu einer Getränkefirma die Visitenkarte des Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber, die dort gar nicht hingehörte. Auf ihr fand sich eine handschriftliche Notiz des Bundeskanzlers und zugefügt waren Unterlagen zu einer geplanten Panzerfabrik in Kanada. Oder der BND-Untersuchungsausschuss erfuhr ganz nebenher aus der Aussage eines Chefs des Bundeskriminalamtes, dass nach den Anschlägen in den USA vom 9.11. 2001 gleich ein halbes Duzend FBI-Beamte aus den USA nach Hamburg kamen und dort Seite an Seite mit dem BKA die Ermittlungen durchführten. Sie hatten nahezu schrankenlosen Zugang zu allen Informationen des BKA. Die deutschen gesetzliche Schranken für die Datenübermittlung an ausländische Behörden spielten keine Rolle und blieben unbeachtet außen vor.
Parlamentarische Untersuchungsausschüsse sind wichtig, weil sie mit Hilfe der Medien und im Bunde mit der Öffentlichkeit Regierungsverhalten und das Tun von Bundesbehörden öffentlich ausbreiten und aufarbeiten können. Manches stand zuvor schon in der Zeitung, weil findige Journalisten es schon früher entdeckt und geschildert hatten. Vieles an Erkenntnissen stammt aus den Akten und Behörden. Aber in der Ausschusssitzung kommt der Augenblick der Wahrheit. Hier zeigt sich, was wirklich belegt und bewiesen werden kann.
Zeugen sind wie vor Gericht zur Wahrheit verpflichtet, sonst riskieren sie Strafen. Wenn Regierungsmitglieder überhaupt mal von U-Ausschüssen in größere Schwierigkeiten gebracht wurden, dann meist deshalb, weil ihnen vorgeworfen wurde, falsch ausgesagt zu haben. Daran wäre Kanzler Helmut Kohl fast im Flick-Untersuchungsausschuss gescheitert und der damalige CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Schäuble im CDU-Spenden-Ausschuss.
Untersuchungsausschüsse haben aufgeklärt, dass an Medienberichten nichts dran war, aber auch dass Berichte sauber recherchiert und zutreffend waren. Ohne Ausschuss wären viele Skandale ungeklärt geblieben.
U-Ausschüsse sind aber auch deshalb unverzichtbar, weil sie eine erzieherische Wirkung haben. Regierungsmitglieder oder Bundesbehörden, die ihre Akten zu einem Vorgang schon mal vollständig an einen U-Ausschuß rausgeben und deren Mitarbeiter und Chefs sich einer öffentlichen Untersuchung und Befragung stellen mussten, werden das so schnell nicht vergessen. Das sitzt dann in den Knochen. In Zukunft wird die Regierungs- und Behördetätigkeit stets davon beeinflusst, dass auch diese vielleicht mal wieder vor einem U-Ausschuss vertreten und gerechtfertigt werden muss. Die Erfahrungen mit der Arbeit des Auswärtigen Amtes und der Botschaften nach dem Visa-U-Ausschuss bestätigen dies genauso wie die mit der Arbeit der Geheimdienste nach den Befragungen durch den BND-Ausschuss: Der Eindruck, den der Ausschuss gemacht hat, ist bleibend und heilsam. Er wirkt sich selbst bei den Mitarbeiter aus, die nicht befragt wurden. Gerade solche Fernwirkung von Aufklärung und Kontrolle durch das Parlament ist gewollt, in einer modernen offenen Gesellschaft und parlamentarischen Demokratie.
Untersuchungsausschüsse, richtig verstanden und bewertet, sind also keine reinen Alibiveranstaltungen.
Das heißt nicht, darauf zu verzichten, alles zu tun, um die Aufklärungsarbeit von Untersuchungsausschüssen wirksamer zu machen etwa durch mehr und fairere Möglichkeiten der Befragungen von Zeugen für die Opposition – dafür wäre eine Gesetzesänderung nötig – und durch ein anderes Selbstverständnis der beteiligten Abgeordneten – dazu bedarf es allerdings keines Gesetzes. Gerade hat das Bundesverfassungsgericht seinen Teil dazu beigetragen, die Aufklärungsmöglichkeiten des Parlaments in U-Ausschüssen entscheidend zu verbessern. Es hat der Regierung sehr enge Grenzen gesetzt für die Weigerung der Herausgabe von Akten. Hätte es die Entscheidung schon früher gegeben, wüssten wir jetzt vielleicht, welche Informationen das US-Oberkommando in Katar im Irakkrieg von den BND-Agenten angefordert hat. Unter Verstoß gegen die Verfassung hat der Ausschuss die entsprechenden Akten nämlich nur als leere weiße Blätter von der Regierung erhalten. So ist ein wichtiger Aufklärungsauftrag unerledigt.
Hans-Christian Ströbele, 1939 in Halle/Saale geboren, ist stellvertretender Vorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen. Der studierte Jurist war als Bundestagsabgeordneter u. a. Mitglied in den Untersuchungsausschüssen zur Flick-Affäre und zur CDU-Spendenaffäre sowie im BND-Untersuchungsausschuss. Hans-Christian Ströbele kandidiert bei der kommenden Bundestagswahl erneut im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.
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