Mehr als 300 nanosilberhaltige Produkte sind derzeit in Deutschland im Handel erhältlich, zum Teil ohne spezielle Kennzeichnung. Darauf weist der BUND in einer aktuellen Studie hin.
Die Hersteller verwenden Silberteilchen von etwa 100 Nanometer Größe, um Keime abzutöten und so dafür zu sorgen, dass sich Lebensmittel länger frisch halten und sich in Kleidungsstücken kein unangenehmer Geruch bildet. So findet sich der Stoff als Beschichtung von Frischhalteboxen, in Kosmetika oder Textilien. »Wir halten die Keimfreiheit für eine Illusion und schätzen die Risiken von Nanosilber als ernst ein«, erklärte der BUND-Chemikalienexperte Heribert Wefers am Mittwoch in Berlin. Die massenhafte Verwendung könne zur Resistenzbildung von Bakterien führen. In Tierversuchen löste der Stoff Schädigungen der Leber, Nerven und Lunge aus. Außerdem steht er in Verdacht, das Erbgut zu verändern.
In der Medizin haben die Nanosilberpartikel nach Ansicht des BUND-Experten durchaus ihre Berechtigung. Um die medizinische Wirkung zu erhalten, gelte es, Nanosilber nicht in Alltagsprodukten einzusetzen. Wefers befürchtet zudem, dass Nanosilber vermehrt in die Umwelt gelangt: »Im Abwasser könnte es zur Schädigung der Kläranlagenbiologie führen.« Nanosilberhaltiger Klärschlamm würde dann zur Düngung in der Landwirtschaft eingesetzt und sich dort negativ auf die Bodenorganismen auswirken.
Aufgrund der Vielzahl ungeklärter Risiken fordert der BUND ein Verbot von Nanosilber im Verbraucherbereich. Bislang ist die Verwendung von Nanomaterialien nicht gesondert gesetzlich geregelt, der Umgang mit Nanosilber wird gehandhabt wie der mit Silber, auch wenn sich die Stoffeigenschaften im Nanobereich verändern. Nach BUND-Auffassung müsste Nanosilber wegen seiner antimikrobiellen Eigenschaften unter die Biozidrichtlinie fallen. Diese sieht vor, dass neue Wirkstoffe von der EU geprüft und zugelassen werden. Doch auch hier wird nicht zwischen Silber und Nanosilber unterschieden. Die Richtlinie wird zur Zeit überarbeitet. Ob dabei Nanomaterialien berücksichtigt werden wird, ist unklar.
Auch das Umweltbundesamt hat in einer Studie auf die unerforschten Risiken hingewiesen. Es fordert eine Meldepflicht sowie eine Kennzeichnung von Nanoprodukten für Verbraucher.
Solange die Unbedenklichkeit nicht erwiesen ist, rät Wefers Verbrauchern, Produkte mit Nanosilber zu meiden: »Im Zweifelsfall gilt es, die Eigenschaften ›geruchs-hemmend‹, ›keimtötend‹ und ›anti- bakteriell‹ zu hinterfragen.«
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