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Mit Katze und schwarzroten Fahnen, das ist die FAU. Hier zu sehen am 1. Mai 2005 in Berlin
Foto: ugo
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Für die Beschäftigten des Filmkunsthauses Babylon Mitte in Berlin geht es um höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen. Seit über einem Jahr kämpften sie dafür. Ein Teil von ihnen hatte entschieden, sich in der anarchosyndikalistischen Freien Arbeiterinnen und Arbeiter Union (FAU) Berlin zu organisieren, um ihre Forderungen durchzusetzen. Der Betreiber des Kinos wollte diese nicht als tariffähig anerkennen und ging vor Gericht. Nach dem Arbeitsgericht unterstützte jetzt auch das Landgericht Berlin die Sicht des Arbeitgebers und verbietet der FAU, sich überhaupt Gewerkschaft zu nennen. Juristisch strittig ist aber, ob das Landgericht zuständig ist. Die FAU hat beantragt, die Verfügung aufzuheben. Eine Hauptverhandlung steht aus. Dahinter steht die grundsätzliche Frage: Wann ist eine Vereinigung, die ArbeitnehmerInnen organisiert, eine Gewerkschaft?
Arbeitsrechtler bestätigen, eine Gewerkschaft dürfte sich nur dann so nennen, wenn sie ihren eigentlichen Zweck, nämlich Tarifverträge
abzuschließen, erfüllen könne. Das sei gängige Rechtsprechung. Bisher gab es gerichtliche Auseinandersetzungen darüber nur bei den sogenannten gelben Gewerkschaften. Christliche Arbeitnehmervertretungen hatten immer wieder Tarifverträge in Bereichen abgeschlossen, in denen sie nicht zuständig waren. Eindeutig sind die Gerichtsurteile nicht. Während das Bundesarbeitsgericht der »Christlichen Gewerkschaft Metall« zugestanden hat, eine Gewerkschaft zu sein, hat das Landesarbeitsgericht Berlin kürzlich festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig im Sinne des Gesetzes ist.
Politisch sind diese Fälle jedoch unterschiedlich zu bewerten. Während den christlichen Gewerkschaften vorgeworfen wird, sie schließen Tarifverträge ohne Basis und im Sinne der Arbeitgeber ab, vertritt die FAU das genaue Gegenteil. Hier ist die Basis aktiv, also die Beschäftigten selber. So wurde der FAU in einem Beschluss des Berliner Arbeitsgerichts vom Oktober auch bescheinigt, dass sie diese Durchsetzungsfähigkeit im Babylon Mitte habe, nicht aber darüber hinaus.
Lars Röhm, Gewerkschaftssekretär der FAU: »Wenn dieser Beschluss Bestand hat, hat das Auswirkungen auf jegliche Basisorganisation von Arbeiterinnen und Arbeitern. Der Gewerkschaftsbegriff ist unseres Erachtens nicht an die Tariffähigkeit gekoppelt und nicht rechtlich geschützt.« Der Beschluss sei ein Angriff auf die Koalitionsfreiheit – und die ist im Grundgesetz verankert.
Deshalb will die FAU in die Offensive gehen. »Würde das Urteil rechtskräftig, wäre das eine Katastrophe. Als Präzedenzfall wird es zwangsläufig auf die gesamte Gewerkschaftsbewegung und die Rechte der ArbeiterInnen zurückfallen. Eine wie immer geartete Gewerkschaftsalternative ist mit dieser Rechtsprechung von vornherein in Deutschland nicht durchsetzbar«, so Röhm. Für morgen um 16 Uhr plant die FAU eine Demonstration.
Und die Beschäftigten? Dank einer Finanzspritze vom Land Berlin soll das Babylon zukünftig Tariflöhne zahlen. Im neuen Haushalt plant der Senat 30 000 Euro mehr für das Kino ein, »zweckgebunden für Tariferhöhungen«. Ab dem 1. Januar soll der neue Haustarifvertrag gelten, wenn die ver.di-Mitglieder ihn akzeptieren. Vorführer erhalten dann 9,03 Euro, andere Beschäftigte 7,74 Euro. Bisher zahlte das Kino acht Euro bzw. 5,50 oder sechs Euro. Die Arbeitszeit beträgt 38 statt 40 Stunden. Zudem werden Zuschläge für Mehr-, Nacht- und Feiertagsarbeit gezahlt. Verhandelt hat diesen Vertrag die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.
So kann man das auch nennen. Leider ist ver.di in diesem Fall, wo es speziell um einen Haustarif geht, offensichtlich überhaupt nicht tariffähig, da ihnen die soziale Mächtigkeit im Betrieb fehlt. Deshalb liegt das Ergebnis ja auch weit unterhalb des Flächentarifvertrags, weil der Verhandlungsführer Köhn absolut keine Druckmittel außer dem laufenden Arbeitskampf der FAU hatte. ver.di hat somit den Tarifvertragsentwurf der FAU unterboten, den Arbeitskampf ausgehebelt, die Beschäftigten zusätzlich noch entmündigt, indem die konkreten ausgearbeiteten Forderungen ignoriert wurden und vor der Unterschrift niemand um Zustimmung gefragt wurde, und die künftige Arbeitnehmerorganisation im Betrieb erheblich erschwert. Wie nennt man eine Gewerkschaft, die sich so unsolidarisch verhält und Gefälligkeitsverträge mit Arbeitgebern abschließt?
Aktuelle Ausgabe: 24.05.2012
Preis: 120,00 €
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