Die vier Neonazis auf der Anklagebank. Sie wollten töten, um ihre Macht zu demonstrieren, sagt die Staatsanwaltschaft.
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Ein unglaublich brutales Verbrechen wird seit gestern vor dem Berliner Landgericht verhandelt. Die vier Täter zwischen 20 und 26 Jahren aus dem Berliner Umland kommen aus der dumpfen rechten Szene. In den Morgenstunden des 12. Juni 2009 haben sie laut Anklageschrift gemeinsam den 22-jährigen Berliner Studenten Jonas K. fast zu Tode geprügelt und getreten. Deshalb sind Oliver K., Marcel B., Michael L. und Michael G. nicht wegen schwerer Körperverletzung, sondern des versuchten Mordes angeklagt. Drei sitzen hinter Panzerglas, der Jüngste neben seinem Verteidiger.
Viele Details sind noch im Dunkeln. Fest steht: Als Jonas an diesem Morgen nach einer Schlägerei am S-Bahnhof Frankfurter Allee schon wehrlos am Boden lag, sollen die vier wie entfesselt gegen seinen Kopf getreten, ihn anschließend zum Radweg geschleift, das Gesicht über die Bordsteinkante gedrückt und erneut zugetreten haben. »Stampfkick« heißt das blutige Spiel in dem Film »American History X«, wo ein amerikanischer Nazi-Skin einen Schwarzen mit einem gezielten Tritt auf den Hinterkopf umbringt. Und die vier Rechten wollten genau das tun, sagt die Staatsanwaltschaft. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen, ein Schädelhirntrauma zweiten Grades mit Einblutungen und schwerste Gesichtsverletzungen. Es geht ihm nach Angaben seines Anwalts Ols Weidmann den Umständen entsprechend gut. An die Ereignisse vom 12. Juni hat er keinerlei Erinnerungen.
Was geschah an jenem Morgen an der Frankfurter Allee gegen 5.45 Uhr? Der erste Verhandlungstag war den Aussagen der Täter vorbehalten. Und die beschrieben sich vor allem als Opfer. Nach ihren Darstellungen seien sie nach dem Verlassen der rechten Disco »Jeton« aus einer Gruppe von etwa zehn jungen Leuten angegriffen und niedergeschlagen worden. »Da bin ich ausgerastet, ich war in Rage, wie im Blutrausch«, schilderte der Haupttäter über seinen Anwalt seine Stiefelattacken. Alle hätten sie eine Menge Alkohol geschluckt und könnten sich deshalb nicht mehr an Einzelheiten erinnern. Eigentlich wollten die Angeklagten gar nicht raus mit der Sprache, doch der Vorsitzende Richter baute ihnen Brücken, um sie zur Aussage zu bewegen. Natürlich könnten sie schweigen, doch eine wahrheitsgemäße Schilderung könnte sich positiv auf die spätere Entscheidung auswirken. So wären Schläge und Tritte durchaus akzeptabel, wenn sie denn der Selbstverteidigung dienten. Das griffen die Angeklagten dankbar auf und schilderten ihre Opferversion.
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Unmittelbar nach der Tat war die Polizei zur Stelle und nahm die Männer fest. Außerdem meldeten sich zahlreiche Zeugen, die das Geschehen beobachtet hatten. Danach ergibt sich ein etwas anderes Bild, als es die vier Angeklagten jetzt vor Gericht zeichnen. Es begann wohl vor der Kneipe »Jeton«. Das rechte Kleeblatt war nach einer so genannten Schaumparty noch so richtig in Brülllaune und posierte auf der Straße mit dem Hitler-Gruß. Dabei fotografierte man sich gegenseitig. Das Handy verschwand im feuchtfröhlichen Trubel, die Bilder von den Hitler-Jüngern tauchten später im Internet auf. Das Nazi-Spektakel und die bei Rechten beliebte Thor-Steinar-Kleidung der Rechtsextremen empfanden andere Jugendliche auf der Straße als Provokation. Aus einer verbalen Auseinandersetzung entwickelte sich eine Schlägerei, bei der auch einer der Rechten zu Boden ging. Als sich die Lage schon entspannt hatte, griffen sich die Schläger den Studenten, weil sie ihn als »Zecke« ausgemacht hatten. »Du Zecke sollst nicht mehr aufstehen!« Das war der Schlachtruf, mit dem sie Jonas fast zu Tode trampelten.
In der kommenden Woche wird das Opfer als Zeuge aussagen, das Urteil wird voraussichtlich gegen Ende des Monats gesprochen. Eines wurde nach dem ersten Prozesstag deutlich: Gewalt ist immer ein schlechter Ratgeber und sie dient nur jenen, die Rechts und Links gern in einem Atemzug nennen wollen.
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