Der Autor ist Europareferent der Hilfsorganisation PRO ASYL.
Foto: privat
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Über acht Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2009 sollen nach Auffassung des Bundesinnenministeriums gefälligst ihr Verfahren in Griechenland absolvieren. 1855 Übernahmeersuchen hat das zuständige Bundesamt allein in den ersten zehn Monaten des Jahres 2009 nach Athen geschickt. Diese »Wir sind nicht zuständig«-Haltung ist ein integraler Baustein deutscher Flüchtlingspolitik. Der geografische Zufall und die Frage, welcher Fluchtweg überhaupt noch offen ist, bestimmen in der Regel, welches EU-Land für das Asylverfahren zuständig ist. Deutschland verzeichnete letztes Jahr 27 700 Asylantragsteller, aber knapp 30 Prozent wissen überhaupt nicht, ob sie jemals in Deutschland ihre Fluchtgründe darlegen dürfen.
Momentan kämpfen hier und in anderen Staaten im Norden Europas tausende Flüchtlinge aus Irak, Afghanistan, Somalia und Eritrea gegen ihre Rücküberstellung, das heißt Abschiebung, beispielsweise nach Griechenland. Viele von ihnen werden deshalb in Deutschland und anderswo auf Vorrat inhaftiert. In Österreich will die zuständige Innenministerin Maria Fekter gleich alle neu ankommenden Asylsuchenden eine Woche internieren, und Schutzsuchende, die in andere europäische Länder zurückgeschickt werden sollen, gar auf unbestimmte Zeit.
»Wir sind nicht zuständig« ist mittlerweile auch das Fundament europäischer Flüchtlingspolitik. Die EU hat am 10. Dezember 2009, bezeichnenderweise am Internationalen Tag der Menschenrechte, ihre Bauanleitung beschlossen, mit der sie in den nächsten fünf Jahren die Politikfelder Justiz und Inneres gestalten will. Das sogenannte Stockholmer Programm formuliert sehr konkret die Flüchtlingsabwehr, die Stärkung der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX und die Einbindung von Transitstaaten als Türsteher Europas. Völlig unbestimmt bleibt es bei Fragen des Menschenrechtsschutzes an den Außengrenzen und wie das »Europa des Asyls« überhaupt noch lebend erreicht werden kann. Über 500 Bootsflüchtlinge sind 2009 allein im Kanal von Sizilien gestorben.
Die Menschenrechte und internationale Flüchtlingsschutzstandards werden täglich an den EU-Außengrenzen eklatant verletzt. Schutzsuchende werden in Transitländer wie Libyen, die Türkei und Mauretanien zurücktransportiert, egal wie es dort um die Menschenrechte bestellt ist. Die italienische Küstenwache hat seit Anfang Mai 2009 über 1400 Bootsflüchtlinge in die »libysche Hölle« (O-Ton eritreische Flüchtlingsfrau), in die Haftlager von Ghaddafi zurückverfrachtet.
Entlang der europäischen Grenzen entstehen immer mehr Haftanstalten für die neu ankommenden Flüchtlinge. Potenziellen Schutzsuchenden soll vermittelt werden, dass an den Toren Europas nur die Inhaftierung, der Rücktransport oder der nasse Tod auf sie wartet.
Was tun ? Selbstverständlich muss die EU an den Außengrenzen abrüsten und endlich ein gemeinsames Asylrecht schaffen, basierend auf Solidarität und Humanität. Um dies zu erreichen, müssen wir den politisch Verantwortlichen in Berlin und anderswo klar machen, dass wir ihr Konzept einer »europäischen Wach- und Schließgesellschaft« mit tausenden Toten, dem Wegsperren, dem innereuropäischen Verschieben von Flüchtlingen weder tragen noch ertragen – und zwar laut, unmissverständlich und überall.
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