»Das Urteil passt in das heutige Gesellschaftsbild«, jubelte ein Sprecher des Eigentümerverbandes »Haus und Grund«. Auch wenn er das Gesellschaftsbild als jenes apostrophierte, in dem es sehr viele Single-Haushalte gebe – der Jubel galt freilich auch der mit Schwarz-Gelb im Lande eingezogenen größeren Vermieterfreundlichkeit. Schließlich beobachtet man auch bei »Haus und Grund« mit Argusaugen die – wenn auch bislang eher vorsichtigen – Versuche der Freien Demokraten, das Mietrecht, insbesondere über eine Angleichung der Kündigungsfristen, zum Vorteil der Vermieter und Nachteil der Mieter zu verändern.
Dem Beifall vorausgegangen war eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe in dieser Woche, nach der Wohnungsbesitzer Mietern auch wegen Eigenbedarf für entfernte Verwandte kündigen dürfen. Im Einzelfall komme es nicht auf eine besondere persönliche Beziehung oder soziale Bindung an. Nicht nur Geschwister, sondern auch Neffen oder Nichten seien eng genug mit dem Vermieter verwandt, urteilten die Karlsruher Richter zugunsten einer 89-jährigen Klägerin aus Baden-Baden, die einem Mieter die Wohnung wegen Eigenbedarfs für ihre Nichte gekündigt hatte.
Natürlich kann der Deutsche Mieterbund (DMB) in die Bravo-Rufe nicht einstimmen. »Der Kündigungsgrund ›Eigenbedarf‹ wird erweitert und die Vermieterposition damit gestärkt«, kommentierte DMB-Direktor Lukas Siebenkotten die BGH-Entscheidung. »Über 20 Jahre haben Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte den Kreis der Familienangehörigen eng ausgelegt, zu deren Gunsten Eigenbedarf ausgesprochen werden darf«, erklärte Siebenkotten und nannte in diesem Zusammenhang Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister und Stiefkinder. Der BGH gebe diese Rechtsprechung jetzt auf und erleichtere für Vermieter die Kündigungsmöglichkeit. Der DMB-Direktor fürchtet, dass viele Mieter durch das Urteil verunsichert werden und »Vermieter öfter wegen Eigenbedarf kündigen werden«.
Dabei sind die Kündigungen wegen Eigenbedarfs schon jetzt nicht wenig. Nach Auskunft von Mieterbund-Sprecher Ulrich Ropertz haben Hochrechnungen des Dachverbandes der 320 Mietervereine ergeben, dass drei Prozent der etwa 300 000 jährlichen Mietrechtsprozesse im Land – also etwa 9000 – mit dem Begehr der Vermieter nach Eigenbedarf zu tun haben. Und dies ist ja nur die juristische Spitze des Eisberges. Der Mieterbund, der 1,12 Millionen Beratungen im Jahr vorweisen kann, hat bis zu 35 000 mal jährlich mit Ratsuchenden zu tun, die sich plötzlich mit dem Eigenbedarf ihrer Vermieter konfrontiert sehen. Kommt es durch das BGH-Urteil jetzt tatsächlich zu einem rasanten Anstieg von Kündigungen, dürften die Gerichte demnächst sehr viel mehr zu tun bekommen.
9000 Faelle im Jahr, eh? Klingt ja wie eine Epidemie....
Bei rund 82 millionen Bundesburgern erdreisten sich also 0.001% der Leute ihre Wohnung mal selbst benutzen zu wollen bevor der Mieter aus Altersschwaeche gestorben ist und mit der schwarzen Limousine abtransportiert wurde?
Aktuelle Ausgabe: 24.05.2012
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