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Von René Heilig 02.02.2010 / Inland

Angewidert von den Banken-Zuhältern?

Streit über Spagat zwischen Recht und Recht

Dem Recht soll Geltung verschafft werden ...
Dem Recht soll Geltung verschafft werden ...

Die Bundesregierung hat offenbar den Ankauf gestohlener Bankdaten, die auch Hinweise auf Steuerhinterziehung beinhalten, im Sinn. Man wolle sich dabei auf der Liechtenstein-Linie bewegen, hieß es am Montag im Finanzministerium.

Vor zwei Jahren waren dem BND Kontendaten deutscher Steuersünder angeboten worden, die Geld bei der fürstlichen LGT gebunkert hatten. Der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) gab dem BND grünes Licht und fünf Millionen Euro zum Kauf.

Nun liegt aus der Schweiz ein Angebot für 2,5 Millionen Euro vor. Nach einem ersten Überschlag könnte der aktuelle Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bis zu 100 Millionen Euro eintreiben – wenn er das Diebesgut mit Daten über Konten in der Schweiz kauft.

Es ist wie überall: Die kriminelle Energie wächst mit der Höhe des erwarteten Gewinns. Der Staat macht sich zum Hehler, warnen Datenschützer – allen voran ihr oberster im Bund, Peter Schaar. Juristen argumentieren mit Begriffen wie Beihilfe zu einer Straftat oder zum Geheimnisverrat. Unsinn, widerspricht der Chef der Gewerkschaft der Polizei. »Uns geht es nicht um das Eintreiben von 100 Millionen Euro Steuern, sondern darum, dass Steuerhinterzieher im großen Stil nicht davonkommen«, sagt Konrad Freiberg.

SPD-Chef Sigmar Gabriel verdoppelt kurzerhand den zu erwartenden Gewinn und verquickt ihn mit Alltagssorgen des »kleinen Mannes«: Es sei »skandalös, dass jeder Parksünder verfolgt wird, aber nicht die Leute, die bis zu 200 Millionen Euro Steuern hinterziehen«. Die rechtsgelehrte Grünen-Fraktionschefin Renate Künast meint, wer Krokodilstränen vergieße, dass der Staat sich mit Kriminellen einlasse, wolle nur Rücksicht auf seine Klientel nehmen.

Der »hinhaltende Widerstand« aus Union und FDP gegen den Kauf der Daten »spricht Bände, wem sich die Koalitionsfraktionen verpflichtet fühlen«, sagt der Vizechef der Bundestags-Linksfraktion, Ulrich Maurer. Und will damit dem rechtspolitischen Sprecher seiner Fraktion, Wolfgang Neskovic, gewiss nichts Böses unterstellen. Der sagt mit seiner Autorität als Ex-Bundesrichter: »Der Zweck heiligt im Rechtsstaat nicht die Mittel.«

Ver.di will kaufen (lassen), Verteidigungsminister zu Guttenberg (CSU) hätte »ein Problem« damit. So wie Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU), der sagt, mit Dieben sollte sich der Staat nicht gemein machen. Volker Wissing (FDP), Chef im Bundestags-Finanzausschuss, ist pro Kauf, wenn der Erwerb »rechtlich einwandfrei« sei.

Die Debatte hält sich weder an Partei- noch Organisationsgrenzen. Dabei ist noch nicht einmal klar, woher die Daten stammen, wen sie betreffen. Ein Gerücht verweist darauf, dass sie aus der Schweizer UBS stammen. Die Bank dementiert. Gleiches tat das Bankhaus Julius Bär – obwohl Ex-Banker Rudolf Elmer, der seit Jahren mit entwendeten Bär-Daten hausiert, in der »Herald Tribune« jüngst verkündete, er wolle »seine« Daten den Deutschen geben.

Wahrscheinlicher ist, dass der Anbieter Hervé Falciani heißt. Der 37-jährige Informatikspezialist der HSBC Private Bank in Genf hatte bereits im August den französischen Behörden derartige Daten angeboten. Grund? Die Praktiken der Banker, die sich »wie Zuhälter« verhalten, hätten ihn angewidert.

Doch dann erzählte er bunten Medien wilde Agentenstories über seine Entführung in Libanon; mit vorgehaltener Pistole sei er verpflichtet worden, die Unterwanderung der HSBC durch islamistische Terroristen aufzuklären. Falciani lebt angeblich seit Dezember 2008 unter Polizeischutz bei Nizza. Seine Ex-Geliebte bestreitet seine hehren Ziele: Falciani sei alles andere als ein »edler Ritter«.

Mitte vergangener Woche hat der Pariser Finanzminister Eric Woerth dem Berner Kollegen Hans-Rudolf Merz versichert, die Daten nicht zu verwenden. Paris gab sie zurück – nach dem Kopieren.

1 Kommentar zu diesem Artikel

  • Doc, 02. Feb 2010 18:19

    Macht hat Recht

    Verstehe die Aufregung nicht. Wo bei jedem halbwegs nennenswerten Streiwert "Deals" vor Gericht üblich und zugelassen, ja sogar erwünscht sind, da kann doch der Ankauf von Diebesgut nicht Unrecht sein. Oder verstehe ich tatsächlich nicht?

    • Permalink

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