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Von Hendrik Lasch, Dresden 03.02.2010 / Inland

Minister ruft für 13. Februar zu Protesten in Dresden auf

CDU-Politiker rechnet mit mehr als 6500 Rechtsextremen

Sachsens CDU-Innenminister Markus Ulbig hat die Bürger zur Teilnahme am Protest gegen den großen Neonazi-Aufmarsch am 13. Februar in Dresden aufgerufen. Gewalt soll ein Großaufgebot an Polizei unterbinden.
Aufruf zur Blockade vor der Dresdner Frauenkirche
Aufruf zur Blockade vor der Dresdner Frauenkirche

Die Zahl der Menschen, die sich am 65. Jahrestag der Zerstörung Dresdens öffentlich gegen den geplanten Aufmarsch der rechtsextremen Szene stellen, soll deutlich größer sein als dessen Teilnehmerzahl. Diese Erwartung hat gestern der sächsische Innenminister Markus Ulbig formuliert. Der CDU-Politiker begrüßte eine von der Stadt veranstaltete Menschenkette und das Signal, dass »die rechtsextreme Geschichtsfälschung nicht hingenommen wird«. Ulbig selbst kündigte wie Ministerpräsident Stanislaw Tillich seine Teilnahme an. Voriges Jahr waren CDU-Politiker den Protesten ferngeblieben. Ulbigs Anspruch, die Zahl der Protestierenden möge »größer sein als bei den Rechtsextremen«, ist ehrgeizig. Immerhin rechnet er für den Aufmarsch, der von der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) angemeldet und von der Stadt nur als Kundgebung genehmigt wurde, mit mindestens 6500 Teilnehmern. Ulbig fügte hinzu: »Es können aber auch deutlich mehr werden.« Darunter werde »eine hohe Zahl« gewaltbereiter Mitglieder der Freien Kräfte sein: »Störungen und Gewalt müssen einkalkuliert werden«, sagte Ulbig und verwies auf Ausschreitungen gegen die Polizei bei einer Demonstration der Freien Kräfte am 17. Oktober in Leipzig.

Der Minister befördert daneben auch die Sorge vor Ausschreitungen linker Gegendemonstranten. Von diesen werden mehrere tausend erwartet, bis zu 2000 von ihnen könnten »gewaltbereite Autonome« sein. Er appellierte an die Anmelder, sich öffentlich klar gegen Gewalt auszusprechen.

Zugleich lassen Ulbig und der für Justiz zuständige Minister Jürgen Martens (FDP) keinen Zweifel daran, dass bei Straftaten energisch durchgegriffen wird. Ulbig betonte, es werden »mehr Polizisten als im vergangenen Jahr« in Dresden sein – 2009 waren 4500 Polizisten im Einsatz. Zudem seien an dem Samstag je zwei Staatsanwälte und Richter im Einsatz. Martens erklärte, in der Justizvollzugsanstalt Dresden würden für den Fall, dass es zu Festnahmen kommen sollte, 80 Plätze bereitgehalten.

Wie genau der Tag in Dresden ablaufen wird, ist noch völlig offen. Insgesamt wurden nach Angaben des Innenministeriums 20 Veranstaltungen angemeldet. Die Stadt Dresden als Versammlungsbehörde hat diese ausschließlich in Form von Kundgebungen genehmigt, wogegen aber unter anderem die JLO vor Gericht vorgehen will. Ulbig hofft, dass die Verfügungen Bestand haben, und appellierte dazu an die Verwaltungsgerichte, das Versammlungsrecht »sehr sachgerecht« auszulegen. Viele Gegner des Neonazi-Aufmarsches richten sich aber darauf ein, dass dieser doch als Demonstration durchgeführt werden kann.

Nicht schlüssig begründen konnten die Minister gestern, wozu es der kürzlich von CDU und FDP im Landtag beschlossenen Änderung des sächsischen Versammlungsgesetzes bedurfte. Martens verwies zwar darauf, dass man das traditionelle stille Gedenken »im Kernbereich«, der laut Gesetz das Gebiet um die Frauenkirche und die innere Neustadt umfasst, »von Störeinflüssen freihalten« wolle, etwa von laut skandierten rechten Parolen. Kritiker weisen indes darauf hin, dass die Marschroute der Neonazis bereits 2009 das jetzt geschützte Gebiet gemieden hatte und zudem als Schweigemarsch durchgeführt wird. Ein Sprecher der Stadtverwaltung Dresden hatte auf ND-Anfrage kürzlich betont, dass eine Verfügung wie die jetzt erlassene auch nach dem alten Versammlungsgesetz möglich gewesen sei.

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes hegt der Justizminister weiterhin nicht. Dagegen wollen LINKE und Grüne klagen – allerdings nicht mehr vor dem 13. Februar. Man strebe kein Eilurteil an, sagte ein Sprecher der LINKEN gestern. Auch die Grünen hatten erklärt, Gründlichkeit gehe bei der Klage vor Schnelligkeit.

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