Nach Angaben von Elke Monsen-Engberding entscheidet ihre Behörde heute erstmalig über eine Musik-CD der NPD. Den Antrag an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hatte das Landeskriminalamt Niedersachsen gestellt. Sollte diesem stattgegeben werden, ist die CD zwar nicht verboten, sie darf aber nicht mehr dort verteilt werden, wo Jugendliche Zugang haben, etwa auf Schulhöfen und in Jugendklubs.
Schulhof-CDs mit rechtsradikaler Musik gibt es seit 2004, ursprünglich als Werbeaktion rechter Kameradschaften. Mit dem kostenlosen Verteilen wollten sie neue Anhänger rekrutieren. Rechtsrock gilt als »Einstiegsdroge« in die rechte Szene.
Das Amtsgericht Halle ordnete 2004 die bundesweite Beschlagnahmung dieser CD an, da einige Titel von indizierten Tonträgern stammten und unverhohlen rassistisch waren. Die CD war damit nach Überzeugung des Gerichtes geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden. Das Verteilen gilt als Straftat. Unberührt davon blieb jedoch der Vertrieb der CD im Internet. Da die Server im Ausland sind, sind deutsche Behörden machtlos.
Die NPD griff das Projekt Schulhof-CD auf und produzierte ab 2004 eigene Exemplare, die etwa vor Landtagswahlen in Sachsen, Brandenburg und Thüringen verteilt wurden. Die Überlegung dahinter: Übliche Wahlwerbung landet schnell im Papierkorb. Auch zu den Bundestagswahlen 2009 gab es wieder eine Verteilaktion auf Schulhöfen, teilweise begleitet von Gegenaktionen demokratischer Parteien.
Zielgruppe für die NPD sind Erstwähler. Mit einem Bestellzettel auf dem CD-Cover können sich die Hörer einen Anstecker mit der Aufschrift »Ich bin stolz ein Deutscher zu sein« sowie Informationsmaterial über die NPD besorgen. Das Cover ermutigt aber auch zum Beitritt in die NPD. Ein Verbot wurde jetzt schwieriger, weil die ausgewählten Musiktitel kaum eine Handhabe mehr dazu boten.
Der ehemalige DDR-Bürgerrechtler Konrad Weiss, der als Kritiker rechter Jugendkultur gilt, schrieb 2006: »Musikalisch machen die Songs auf den Schulhof-CDs Anleihen bei eher linken, jedenfalls demokratischen Liedermachern und Gruppen. Auch aktuelle musikalische Trends werden benutzt. Das braune Gedankenungut ist oft sehr subtil verpackt und ohne historische Kenntnis kaum zu entschlüsseln. Schaut man genauer hin, entdeckt man jedoch zahlreiche Anklänge an nationalsozialistische Propagandahymnen und Kampflieder.«
So wird etwa ein völkisches Weltbild und die Idee der Volksgemeinschaft propagiert. Das Landeskriminalamt Niedersachsen sieht auch einen Angriff auf die Demokratie. Es gibt puren Geschichtsrevisionismus, wie die Leugnung der deutschen Kriegsschuld, und es wird denen gedroht, die sich gegen das rechte Weltbild stellen.
»Unsere Behörde hat die Indizierung beantragt, weil der Verdacht auf jugendgefährdende Inhalte besteht«, sagt der Sprecher des niedersächsischen Landeskriminalamtes Falco Schleier dem ND. Begründen wollte er das nicht, »solange das Verfahren vor der Bundesprüfstelle nicht abgeschlossen ist«. Die NPD kündigte auf verschiedenen rechten Internetportalen an, mit drei Vertretern zu der Verhandlung nach Bonn zu fahren.
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