Jesuitenpater Eberhard von Gemmingen warnt angesichts des Missbrauchsskandals davor, seinen Orden wegen der »Missetaten« seiner Brüder unter Generalverdacht zu stellen. Das kann er tun. Natürlich ist nicht jeder Jesuitenpater ein Kinderschänder. Wie er es jedoch getan hat, durch einen Vergleich mit der Judenverfolgung in Nazideutschland, offenbart, dass zumindest ein Mitglied des Ordens offenbar weder etwas aus der Geschichte gelernt hat noch davor zurückschreckt, seinen anscheinend tief verwurzelten Antisemitismus nach außen zu kehren.
Die Judenverfolgung begann nicht damit, »dass vielleicht der ein oder andere Jude Unrecht getan hat«, wie der Pater meint. Welches Unrecht soll das gewesen sein? Die bloße Existenz? Denn genau die reichte den Nazis zum Morden, angetrieben von ihrem Antisemitismus und dem Willen, die Juden zu vernichten. Es gab keinen »Grund« oder »Anlass«, nur grenzenlosen Hass. Den Holocaust, dieses Verbrechen gegen Millionen Menschen, in einen Zusammenhang zu stellen mit der Berichterstattung über Kindesmissbrauch, begangen von Geistlichen, ist nicht hinnehmbar. Gemmingen sagt, die Jesuiten seien über die Fälle Missbrauchsfälle »betroffen, erschüttert, traurig, ärgerlich, beschämt«. Durch seine Aussage haben Gemmingens Mitbrüder einen weiteren Grund, sich zu schämen.
Wie sagte schon Goethe: Die Worte hört ich wohl, allein mir fehlt der Glaube!
Um so mehr LIcht in die Geschichte der Kirche eindringt, um so dunkler wird sie. Und ein Gott hat sich bis heute nicht zu einer einzigen Untat seines Fußvolkes gemeldet. Will er nicht oder kann er nicht? Wahrscheinlich beides:
ihn kann es einfach nicht geben. Und im übrigen, es wird nichts gerichtliches passieren. Die Kirche ist nämlich gesetzlich geschützt.
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