Marit Hansen ist stellvertretende Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein.
Foto: privat
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ND: Der Google-Dienst Street View soll in diesem Jahr online gehen. Wo sehen Sie Probleme?
Hansen: Die Aufnahmen von Google Street View berühren das Datenschutzrecht. Wir bewerten es kritisch, wenn Bilder von Häuserfronten und von Privatpersonen ins Internet gestellt werden, ohne dass derjenige, der dort wohnt oder auf dem Bild zu sehen ist, eine Kontrolle darüber hat. So können zum Beispiel Details seiner Lebensumstände öffentlich werden: welches Auto er fährt oder ob an seinem Haus Graffiti sind. Das kann beispielsweise für einen Arbeitgeber interessant sein, der vorher abcheckt, wo und wie der Bewerber wohnt.
Deutsche Datenschutzbeauftragte stehen in Kontakt mit Google. Was haben Sie von dem Konzern verlangt?
Wir haben zunächst gefordert, dass Google Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz ernst nimmt. Google selbst hatte nach erster Kritik an seinem Street-View-Angebot in den USA eine Technik entwickelt, um Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich zu machen.
Reicht das aus?
Mir geht das nicht weit genug, weil viele Menschen sehr charakteristische Kleidung tragen. Wenn nur das Gesicht unscharf ist, kann man die Person immer noch an ihrem besonderen Pullover erkennen oder an ihrer Tasche, die eventuell auch personenbezogene Informationen enthält. Zudem funktioniert die automatisierte Technik von Google nicht zu hundert Prozent. Es gab Fälle, wo Gesichter ganz klar erkennbar waren.
Was sagt Google zu Ihrer Kritik?
Es ist gut, dass wir Ansprechpartner haben, aber unsere Kontakte bei Google Germany in Hamburg konnten nicht auf alle unsere Forderungen antworten, weil Google Inc. in den USA für die Gestaltung des Dienstes die Hauptverantwortung trägt. Die Reaktionsgeschwindigkeit, gerade im Bereich Datenschutz, finde ich nicht ausreichend.
Was konnten Sie bisher in Deutschland durchsetzen?
Google hat sich jetzt dazu bekannt, dass die Technik zur Verschleierung von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen weiter verbessert werden muss. Uns, also den deutschen Datenschützern gegenüber, haben sie Widerspruchsmöglichkeiten zugesagt. Wir sind aber noch nicht ganz zufrieden, wie diese zur Zeit abgearbeitet werden, denn diejenigen, die schon vor zehn Monaten Widerspruch gegen eine Veröffentlichung einlegten, haben nicht mehr als einen Standardbrief bekommen und wissen nicht sicher, ob ihr Widerspruch berücksichtigt wird.
Was können Betroffene tun, die ihre Wohnhäuser oder gar sich selbst im Internet wiederfinden?
Jeder Eigentümer einer Wohnung, jeder Bewohner und jeder, der denkt, dass er von einem Foto erfasst wurde, kann bereits vor der Veröffentlichung Widerspruch einlegen. Das ist per E-Mail an streetview-deutschland@google.com und auch auch auf dem Postweg möglich. Ich würde jedem, der Bedenken oder Angst vor Einbrüchen hat, empfehlen, schon im Vorfeld aktiv zu werden. Auch nach der Veröffentlichung kann man Bilder melden, die dann aber erst nach einer bestimmten Zeit geprüft und eventuell entfernt werden. Künftig soll es auch ein Tool geben, mit dem man auf einer Karte anklicken kann, welcher Bereich nicht erscheinen soll.
Fragen: Niels Seibert
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