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Von Wilfried Neiße 25.02.2010 / Berlin / Brandenburg

Geld für die S-Bahn zurückgelegt

Land will sicher sein, dass es einbehaltene Millionen nicht doch zahlen muss

Brandenburg hat im vergangenen Jahr zwar fast 2,4 Millionen Euro wegen ausgebliebener Fahrten der Berliner S-Bahn zurückbehalten. Doch steht noch nicht restlos sicher fest, dass es dieses Geld wirklich behalten darf. Wie Verkehrsstaatssekretär Jörg Vogelsänger gestern im Landtag sagte, können die betreffenden Millionen so lange nicht anderweitig ausgegeben werden, bis »wir Rechtssicherheit haben«. Zunächst sei ein Verfahren zu finden, das gegenüber Bundes- und Landesrechnungshof Bestand habe. Unmittelbare Ansprüche auf diese Summe erhebe die S-Bahn derzeit zwar nicht, doch müsse man sicher gehen. Klagen seien immerhin möglich.

Infolge ausgebliebener Verkehrsleistungen hatte Brandenburg Gelder zurückbehalten, die es ursprünglich für die Leistungen der S-Bahn im Berliner Umland zahlen wollte. Dabei handelte es sich um 2,37 Millionen Euro, erklärte der FDP-Abgeordnete Gregor Beyer. Er wollte wissen, wofür die Regierung diese Gelder ausgeben wolle. Sie sollen auf jeden Fall in den öffentlichen Personennahverkehr fließen.

Die ungeplanten Einsparungen kamen durch das Durcheinander bei der Berliner S-Bahn zustande, das im vergangenen Jahr begonnen hatte. »Wir zahlen nur für Leistungen, die auch tatsächlich erbracht werden«, sagte SPD-Fraktionschef Dietmar Woidke. Wenn zeitweilig nur 37,5 Prozent der vereinbarten Transportleistungen von der S-Bahn sichergestellt worden sind, dann müssten Abschläge sein. Allerdings habe das Land »kein Interesse an Einsparungen, sondern an einem normalen Betrieb«.

Brandenburg zahlt zehn Prozent der S-Bahn-Fahrten, 90 Prozent zahlt Berlin. Der Vertrag mit der S-Bahn-GmbH läuft bis 2017. Eine vorzeitige Kündigung würde »das Problem nicht lösen«, sagte Woidke.

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