In Deutschland müssen etwa 1,37 Millionen Menschen ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken. Somit sind etwa 23 Prozent der angeblich arbeitsscheuen Hartz-IV-Empfänger berufstätig. Viele der Betroffenen arbeiten Vollzeit und verdienen trotzdem zu wenig, um ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten zu können. Da es nach wie vor an einem gesetzlichen Mindestlohn fehlt, sind dem Lohndumping in bestimmten Branchen kaum Grenzen gesetzt. Um das Schlimmste zu verhindern, dürfen die zuständigen Jobcenter gerichtlich gegen Arbeitgeber vorgehen, die sittenwidrige Löhne zahlen. Schließlich müssen die Behörden die Lohndrückerei der Unternehmer mit Sozialleistungen ausgleichen. Im Ernstfall entscheiden dann die zuständigen Arbeitsgerichte.
So wurde vor kurzem ein Stralsunder Gastronom dazu verdonnert, der dortigen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Tausende Euro zu erstatten, weil er seinen Angestellten mehrere Jahre einen Stundenlohn von minimal 1,32 Euro zahlte. Die Betroffenen waren gezwungen, ihr kärgliches Gehalt mit Hartz-IV-Leistungen aufzustocken.
Neben der Gastronomie werden vor allem im Dienstleistungsgewerbe und bei den sozialen Trägern extreme Niedriglöhne gezahlt. Wie das ARD-Magazin »Report Mainz« in einer Vorabmeldung am Montag berichtete, hat die Bundesagentur für Arbeit nun eine Prüfgrenze für sittenwidrige Niedriglöhne eingeführt, die den Trend zum Lohndumping noch verstärken dürfte. In der entsprechenden BA-Dienstanweisung heißt es demnach, dass die zuständigen ARGEN oder Jobcenter gegen sittenwidrige Löhne für Hartz-IV-Betroffene erst vorgehen sollen, wenn der Lohn »im Regelfall deutlich unter drei Euro« liegt. Dass heißt: Ein Stundenlohn von drei Euro gilt nicht als sittenwidrig.
Ein Sprecherin der Bundesagentur bestätigte diese Angaben. Bereits zum Jahresanfang sei eine entsprechende »fachliche Weisung« an sämtliche Mitarbeiter der Jobcenter gegangen. Für BA-Vorstand Heinrich Alt sind drei Euro Stundenlohn die magische Grenze: »Hier fängt zumindest eine harte Prüfung an, ist das ein sittenwidriger Lohn oder ist es keiner«, so Alt gegenüber »Report Mainz«. Damit ignoriert die Nürnberger Behörde ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom April 2009. Das Gericht hatte festgestellt, dass eine sittenwidrige Vergütung vorliegt, wenn »nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohnes« gezahlt werden. Um »deutlich unter drei Euro« zu fallen, müssten Stundenlöhne bei weniger als fünf Euro liegen. So wenig verdienen aber nicht einmal ostdeutsche Leiharbeiter. Die Prüfgrenze der BA ist somit eine Einladung zur Lohndrückerei. Wer seinen Angestellten zukünftig etwas mehr als drei Euro pro Stunde zahlt, hat nichts zu befürchten.
Schon heute subventioniert der Steuerzahler das Lohndumping der Unternehmen. Nach Angaben der der Bundesregierung wurden von Juni 2008 bis Mai 2009 rund 531 Millionen Euro zur aufstockenden Grundsicherung von unterbezahlten Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche ausgegeben. Da nicht nur Leiharbeiter mit Niedriglöhnen abgespeist werden, dürften die Kosten der gewerbsmäßigen Lohndrückerei bei mehreren Milliarden Euro pro Jahr liegen.
Allerdings sind es nicht nur Privatunternehmen, die Löhne unterhalb des Existenzminimums zahlen. Eine Anfrage der LINKEN ergab vor ein paar Tagen, dass bundesweit mehr als 131 000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst auf zusätzliche Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind. Somit sind zehn Prozent der Aufstocker direkt oder indirekt vom Staat beschäftigt, wie die Arbeitsmarktexpertin der Linksfraktion, Jutta Krellmann, kritisiert.
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18:00 Uhr, Friedrichsdorf (Hessen)