Hamburger Ärzte stehen in der Kritik. Wie bei den Brechmitteleinsätzen, die an mutmaßlichen Drogendealern praktiziert und 2006 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Folter eingestuft wurden, wird ihnen zum Vorwurf gemacht, gegen ethische Prinzipien zu verstoßen. Denn sie röntgen unbegleitete Flüchtlinge, um ihr Alter zu ermitteln, während sich die Mediziner in anderen Bundesländern nicht an solchen wissenschaftlich fragwürdigen Maßnahmen beteiligen.
Gewöhnlich legen Beamte der Ausländerbehörde das Alter der Jugendlichen nach einer Inaugenscheinnahme »fiktiv« fest, wie es auf Amtsdeutsch heißt. So erklärten sie 2009 in Hamburg – das ergab eine kleine Anfrage des LINKEN-Bürgerschaftsabgeordneten Mehmet Yildiz an den Senat – mehr als die Hälfte der 402 Flüchtlinge, die angegeben hatten, unter 18 Jahre alt zu sein, für volljährig. Seit April 2009 werden in Zweifelsfällen Röntgenaufnahmen der Handwurzelknochen und andere Untersuchungen, beispielsweise der Geschlechtsteile, im Institut für Rechtsmedizin der Universitätskliniken angeordnet. »Damit werden die Rechte von Minderjährigen verletzt«, sagt Marei Pelzer von Pro Asyl im ND-Interview.
Die ausführenden Ärzte arbeiten im Dienste einer rigiden Abschiebepraxis. Denn die intensiven Bemühungen der Ausländerbehörde um ein rechtssicheres »Ältermachen«, auf das diese Methoden hinausliefen, resultierten laut Flüchtlingsrat Hamburg aus der Tatsache, dass Abschiebungen von Personen, die für volljährig erklärt wurden, weit weniger aufwendig seien. Minderjährige dürfen nicht »aus Hamburg wegverteilt« und es muss für sie ein Vormund bestellt werden. Zudem kann die Ausländerbehörde sie gemäß dem Dublin-II-Abkommen nicht so leicht in ein Ersteinreiseland an den EU-Grenzen verfrachten. Bei Erwachsenen reicht es, dass dort ein Fingerabdruck vorliegt. Bei Minderjährigen hingegen muss es ein Asylantrag sein. Zum Objekt so einer »Rücküberstellung« soll beispielsweise ein 15-jähriger Junge geworden sein, der im vergangenen Monat zur Ausreise nach Ungarn gezwungen wurde.
Die Altersbestimmung über das Röntgenbild der Hand sei so unsicher, dass sie generell abzulehnen sei, kritisiert der Verein Demokratischer Ärztinnen und Ärzte (VDÄÄ) in einer jüngst veröffentlichten Erklärung und verweist auf ein umfangreiches Gutachten, das 1995 von ihm und Pro Asyl in Auftrag gegeben worden war. Danach gibt es individuelle Schwankungen bis zu zwei Jahren bei der Knochenalterentwicklung. Die gängigen Methoden der Altersbestimmung seien an nordeuropäischen Kindern orientiert und ließen keine Rückschlüsse auf Kinder von der Südhalbkugel zu. Denn die Skelettreifung werde von ethnischen und sozioökonomischen Faktoren beeinflusst. Außerdem kritisiert der VDÄÄ, die mit dem Röntgen verbundene Strahlenbelastung des wachsenden Organismus sei nicht zu rechtfertigen.
»Dass sich Ärzte überhaupt für solche Maßnahmen zur Verfügung stellen, ist ein Skandal«, sagt VDÄÄ-Sprecherin Nadja Rakowitz und erinnert ihre Kollegen an den Beschluss des 110. Deutschen Ärztetages 2007 in Münster, in dem es u.a. heißt: »Die Beteiligung von Ärztinnen und Ärzten zur Feststellung des Alters von Ausländern ist mit dem Berufsrecht nicht vereinbar, da es sich dabei weder um eine Maßnahme zur Verhinderung noch um die Therapie einer Erkrankung handelt.«
Der VDÄÄ forderte daher vergangene Woche die Hamburger Senatsverwaltung auf, die Verordnung der Knochenalterbestimmungen »sofort aufzugeben«. An die Ärztekammer des Landes appellierte der Verband, zu intervenieren. Deren Grundrechteausschuss hat am Mittwoch getagt. Jedoch »mit offenem Ergebnis«, wie Sprecherin Dorthe Kieckbusch erklärte. Eine Positionierung soll erst im Herbst beim Treffen der Menschenrechtsbeauftragten der Landesärztekammern erfolgen.
Aktuelle Ausgabe: 25.05.2012
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