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Peter Kirschey berichtet aus Berliner Gerichtssälen
Foto: ND/Burkhard Lange
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Der 22-jährige Student Sebastian soll den Landfrieden gebrochen haben. Weil er sich mit einem Schal vermummt und er sich gegen seine Festnahme gewehrt hat, saß er gestern vor dem Strafrichter. Es geschah am 21. November letzten Jahres 18.58 Uhr in der Boxhagener Straße in Friedrichshain. Im Gedenken an den vor über 18 Jahren von Neonazis am U-Bahnhof Samariterstraße ermordeten Silvio Meier demonstrierten 3000 Berliner Antifaschisten. Die Polizei sprach damals von einer im wesentlichen friedlichen Veranstaltung.
Was nach Beendigung der Demonstration geschah, heißt in der Anklage der Staatsanwaltschaft »Zusammenrottung« und die zwei Polizeizeugen schilderten es in etwa so: Als »Klumpen« von 13 gepanzerten Ordnungshütern sahen sie sich einer Menge von 300 bis 500 Demonstranten gegenüber. Es sollte das »Durchmischen« beginnen, also das polizeiliche Eindringen in die Menschenmenge mit dem Ziel der Auflösung. Das ungleiche Kräfteverhältnis, die aufgebrachte Stimmung ließen ein mulmiges Gefühl bei den Uniformierten aufkommen. »Sie machten sich ein Spiel daraus, die Polizisten mit aggressivem Verhalten zu verängstigen«, beschrieb Polizeizeuge Frank das Geschehen. Irgendwo flogen wohl auch Flaschen, sagt er. Gesehen hat er es nicht.
Dann aber sah er Sebastian, schwarz gekleidet, wie er ein »Tuch unfriedlich nach oben zog«. Übers Kinn, über die Lippen, über die Nase – so genau ließ sich das nicht mehr feststellen. Das war für den Polizisten Frank das Signal zum Zuschlagen. Nicht nur im übertragenen Sinn, sondern auch richtig. Er und sein Kollege Michael stürmten auf den etwas aus der Menge herausragenden schwarz betuchten Sebastian zu, packten ihn und brachten ihn zu Fall. Da lag er, mit dem Bauch zum Boden, die Hände schützend vor der Brust, darauf achtend, dass seine Brille nicht zu Bruch geht. Sie schrien im allgemeinen Chaos auf ihn ein und zerrten an seinen Armen, um seine Hände auf den Rücken zu fesseln. Als Sebastian so dalag und seine Hände verkrampften, setzten sie die »Schocktechnik« ein. Schocktechnik, das sind Faustschläge auf die Schulter, den Rücken. »Man muss die Schmerzpunkte treffen, um den Widerstand zu brechen«, erläuterte Polizist Michael das Vorgehen. Sebastian hatte gegen die zwei dick bepackten und behelmten Kampfmaschinen keine Chance, Minuten später landete er im Polizeifahrzeug und nun vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft, sichtlich angewidert von lautstarken Demonstrationsszenarien, fand sich durch die Polizeiaussagen in ihrer Anklage bestätigt, die Verteidigung erkannte kein strafwürdiges Verhalten. Auch der Richter sah keinen Landfriedensbruch, doch er wertete die verkrampften Hände als »nicht dramatischen« Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und das Tuchziehen über das Kinn als Verstoß gegen das Vermummungsverbot. Im Namen des Volkes ordnete er eine Geldstrafe an, das »Vermummungsgerät« wurde eingezogen. Die Demonstranten hätten nicht die Konfrontation gesucht, sie seien ja zurückgewichen. Mit anderen Worten: Hätten die Polizisten nicht zugegriffen, wäre vermutlich auch nichts weiter passiert. Wieso dann aber eine Verurteilung? Das wird richterliches Geheimnis bleiben.
Im Gerichtssaal hatten sich auch zwei jugendliche Herren eingefunden, die augenscheinlich nicht aus der Antifaszene kamen und lieber in der Kneipe »Zum Henker« ihr Bier trinken dürften. Sie kamen offensichtlich zu Schulungszwecken hierher und um ihre schwarzen Listen zu vervollständigen. Wir sind ein freies Land. Da können Neonazis auch als Zuhörer kommen.
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