Der Prozess gegen Susanne Roth fand am Freitagmorgen vor dem Amtsgericht Nürnberg statt, ein knappes Dutzend Polizisten des Bayerischen Unterstützungskommandos USK überwachte die Verhandlung. Sebastian Schmaus, einer von zwei Nürnberger Stadträten der NPD-Tarnliste Bürgerinitiative Ausländerstopp, hatte sie angezeigt. Roth hatte als presserechtlich Verantwortliche für ein Anti-Nazi-Plakat ihren Namen angegeben – und lediglich ein Postfach. Das verstieß laut Schmaus und der Staatsanwaltschaft Nürnberg gegen das bayerische Pressegesetz.
Circa zehn Personen aus dem Umfeld der gewaltbereiten Autonomen Nationalisten hatten sich auf den hinteren Besucherbänken postiert, doppelt so viele Unterstützer des Bündnis Nazistopp saßen vor ihnen.
Als Richterin Claudia Bendick die Adresse der Angeklagten verlesen wollte, machte Roths Anwalt Andreas Hophoff deutlich, worum es in dem Verfahren ging; er bat, die Adresse nicht zu verlesen, die Richterin kam diesem Wunsch auch nach. Denn der Angeklagten Roth ging es in der Sache darum, »ihre körperliche Unversehrtheit zu gewährleisten«, wie es Hophoff formulierte. Darum plädierte er dafür, das Verfahren einzustellen. Dabei beruft er sich auf die Bestimmungen zur Meinungs- und Pressefreiheit, »auch wenn körperliche Unversehrtheit darin nicht explizit erwähnt sei«.
Für Anwalt Hophoff verhielt sich die »Stadt sehr destruktiv und wollte keine Ausnahme zulassen«. Sie versandte am Roth einen Bußgeldbescheid in Höhe von 158,50 Euro inklusive der Zustellgebühren. Ein anwesender Vertreter des Nürnberger Ordnungsamtes äußerte sich nicht zu den Vorwürfen gegen die Antifaschistin.
Richterin Bendick stellte das Verfahren ein, Roth trägt die Anwaltskosten. Allerdings wies Bendick darauf hin, dass es im Wiederholungsfall schwierig werden würde, denn die Angeklagte habe nun mal gegen das Bayerische Pressegesetz verstoßen. Denn ihre Erreichbarkeit sei nicht gegeben, wenn an Stelle einer Adresse nur ein Postfach angegeben sei.
Für Anwalt Hophoff hat Bendick mit ihrer Entscheidung »seiner Meinung von Meinungs- und Pressefreiheit entsprochen«. Roth dagegen ist zwiegespalten, da »Einzelpersonen und deren Umfeld nicht vor neonazistischen Übergriffen geschützt werden können. Ich bringe mein privates und berufliches Umfeld durch mein demokratisches und pazifistisches Engagement in Gefahr.« Was mit den bereits im Umlauf befindlichen Exemplaren des Plakates geschehen soll, dazu äußerte sich die Richterin nicht. Laut Hophoff kann Roth diesbezüglich nicht mehr belangt werden.
Gleich im Anschluss fand dann eine Verhandlung gegen den im »Freien-Netz-Süd« aktiven rechtsextremen Jürgen Schwab statt. Er hatte auf einem Flugblatt mit dem Titel »Die deutsche Linke ist volksfeindlich« nicht seine Wohnadresse, sondern die Adresse eines Hauses in Jena angegeben. Das Flugblatt wurde im Dezember 2009 in Straubing verteilt.
Das fragliche Haus in Jena war aber schon im August letzten Jahres geräumt worden, wie Schwab einräumte. »Ich habe nicht gegen das Pressegesetz verstoßen«, sagte Schwab und bezog sich auf den Prozess gegen Roth. »Wir werden das Verfahren wie im Fall zuvor einstellen«, sagte Richterin Bendick. Die anwesenden Neonazis klatschten lautstark Beifall.
Aktuelle Ausgabe: 25.05.2012
Preis: 17,99 €
Preis: 10,80 €
Werbung:
Werbung: