Sprungmarken: Inhalt, Navigation.
Schnellsuche

Erweiterte Suche

Von Dominic Heilig 18.06.2010 / Europa
Brüsseler Spitzen

Der Bundestag und die Rüge

Der Autor ist Koordinator des Arbeitskreises BürgerInnenrec
Der Autor ist Koordinator des Arbeitskreises BürgerInnenrechte und Demokratie in der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

Die EU ist ein beliebter Spielball. Zwischen Mitgliedstaaten, in den Ministerräten, besonders aber zwischen Regierungen und Parlamenten auf nationaler wie regionaler Ebene. Klassenprimus in diesem nur für wenige zu durchschauenden Schauspiel ist die deutsche Regierung. Wir erinnern uns: Nach Protesten gegen neue Sicherheitsgesetze wie der Speicherung von Flugpassagierdaten oder dem Bankdatenabkommen (SWIFT) verwies allen voran Ex-Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit mahnendem Finger auf die europäische Ebene. Über Jahre wurde so versucht, die deutsche Beteiligung vergessen zu machen und den Schwarzen Peter nach Brüssel zu schieben. Mit dem EU-Vertrag von Lissabon wurde das schwieriger. Augenscheinlich hat die Koalition noch kein probates Mittel gefunden, um die eigene Verantwortung erneut zu vertuschen. Denn bei aller Kritik am Vertrag enthält dieser Mitwirkungsrechte für nationale Parlamente im europäischen Gesetzgebungsverfahren.

Nichts anderes hatte auch das Bundesverfassungsgericht im Vorjahr in Bezug auf das deutsche Begleitgesetz zum Lissabonner Vertrag festgehalten. Und so musste kommen, was Experten nach dem Urteilsspruch vorhersagten: ein Durcheinander. Neben der Möglichkeit, Stellungnahmen zu Beginn eines europäischen Gesetzgebungsverfahrens abzugeben, besteht für nationale Parlamente jetzt auch die Möglichkeit, eine Subsidiaritätsrüge anzustrengen. Klingt kompliziert, ist aber ganz einfach. Inhalt einer Subsidiaritätsrüge ist es zu prüfen, ob ein durch einen Rechtsakt der EU geplantes Vorhaben auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht auch erreicht werden könnte und somit eine europaweite Regelung gar nicht notwendig ist.

Eine solche Rüge wollte nun die Fraktion der Grünen am 19. Mai im Rechtsausschuss des Bundestages zur »Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern« debattiert wissen. Eile war geboten, schließlich, so der EU- Vertrag, bleiben den Parlamenten nur acht Wochen nach Eingang eines EU-Rechtsaktes, um eine Rüge auszusprechen. Würden sich dieser weitere nationale Parlamente anschließen, müsste die EU-Kommission die Einwände berücksichtigen und begründen, warum sie dennoch an ihrem Vorhaben festhält.

In besagter Ausschusssitzung beantragten nun aber FDP und Union, den Tagesordnungspunkt der Grünen »zu schieben«, teilweise mit den skurrilsten Argumentationen. So wurde darauf verwiesen, es sei gar nicht absehbar, ob sich weitere Parlamente in den 27 Mitgliedstaaten der Haltung des Bundestages anschließen würden. Bis heute ist zudem im Bundestag weder geklärt, welche formalen Anforderungen an eine Subsidiaritätsrüge gestellt werden, noch, wie diese durch das Parlament beschlossen werden sollte. Eine entsprechende Regelung gibt es in der Geschäftsordnung des Berliner Parlaments nicht. Lediglich eine Hilfestellung der Verwaltung: Solange keine Neuregelung für die Geschäftsordnung gefunden wird, sollen die Parlamentarier mit derartigen Rügen wie im normalen Gesetzgebungsprozess verfahren. Kaum vorstellbar, dass dies binnen acht Wochen zu bewerkstelligen wäre.

So weit, so unklar. Sicher ist nur, dass es nicht im Sinne der Karlsruher Richter war, dass die Regierung über die sie tragenden Mehrheitsfraktionen im Bundestag das Parlament formal daran hindert, dem gerichtlich festgestellten Verfassungsauftrag der Mitwirkung auf europäischer Ebene nachzukommen. Am vergangenen Mittwoch befasste sich nun der Unterausschuss Europarecht des Bundestages in einer Anhörung mit der Frage der Subsidiarität. Dem Antrag der Grünen hilft dies freilich wenig. Die Rüge wurde verschoben, und die acht Wochen sind längst abgelaufen.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Kommentare zu diesem Artikel

Kommentar schreiben (Login erforderlich)
Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.

Ihre Meinung zu diesem Artikel

62. Berlinale

Am 9. Februar beginnt die 62. Berlinale. In diesem Jahr steht das Filmfestival in Berlin im Zeichen der Aufbrüche und Umbrüche in der Gesellschaft. Bis zum 19. Februar rund 400 Werke aus aller Welt gezeigt. Im Wettbewerb der Berlinale
konkurrieren acht Filme um den Goldenen und mehrere Silberne Bären.

Alle Dossiers

Facebook
Twitter
Umfrage

Leserpreis 2012

Auszeichnung beim »Fest der Linken«
nd-Probeabo

Jetzt »nd« testen

Hier Ihre kostenlose Leseprobe bestellen.
Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.
Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.

Werbung:

Werbung:

Sprungmarken: Seitenanfang.