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»Eine einheitliche Regelung in der Fläche«

Der Jurist Jochen Homburg über das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifeinheit

Jochen Homburg, (44) ist Jurist und arbeitet als Ressortleiter b
Jochen Homburg, (44) ist Jurist und arbeitet als Ressortleiter beim IG Metall-Vorstand im Bereich Betriebspolitik im Fachbereich Betriebs- und Mitbestimmungspolitik.

ND: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat gestern mit einem Urteil das Prinzip »Ein Betrieb – eine Gewerkschaft« also die Tarifeinheit gekippt. Welche Bedeutung hat diese Entscheidung?
Homburg: Es handelt sich aus unserer Sicht um die Nachvollziehung einer schon lange angekündigten Rechtsprechungsänderung, die aber zwei getrennte Regelungspunkte beinhaltet. Nach den Vorstellungen des vierten Senats sollen im Falle von Tarifpluralität künftig bei den sogenannten Individualnormen, die Inhalt, Abschluss und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses regeln, die Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften für ihre jeweiligen Mitglieder nebeneinander gelten. Zu den Inhaltsnormen zählen beispielsweise Regelungen zu Entgelt-, Arbeitszeit- und Urlaubsfragen. Unberührt von diesen Änderungsplänen bleiben betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Normen. Sie sind Teil der so genannten Kollektivnormen, in denen beispielsweise die Voraussetzungen für Kurzarbeit und die entsprechenden Mitbestimmungrechte des Betriebrats geregelt sind. Also in diesem Regelungsbereich kann es nur einen Tarifvertrag geben.

Das bleibt auch trotz des BAG-Urteils so?
Davon gehe ich aus, ja.

Das müssen Sie mir erklären.
Wir nehmen mal Leiharbeit. Da gibt es ja sowieso unterschiedlichste Probleme. Und da gibt es verschiedene Tarifverträge mit verschiedenen Konditionen. Der, der in der christlichen Gewerkschaft ist, kriegt 7,40 Euro und der, der in einer DGB-Gewerkschaft ist, kriegt 7,60 Euro die Stunde. Das wäre sozusagen die Tarifkonkurrenz im Betrieb. Wie kriege ich jetzt die 7,60 Euro? Muss ich dann mitteilen, dass ich Mitglied der IG Metall, von ver.di oder wem auch immer bin, oder muss ich das nicht? Dazu muss man sich dann auch das Urteil im Detail noch mal durchlesen, wie das angedacht ist. Wahrscheinlich hat sich sich das Gericht mit dieser Frage noch gar nicht beschäftigt. Das andere sind betriebliche Normen: Bei der Christlichen steht beispielsweise: 7.30 Uhr Arbeitsbeginn, und bei der IG Metall steht 8 Uhr. Da muss eine einheitliche Regelung her.

Was genau ist denn die »Kehrtwende in der Rechtsprechung«, von der das BAG gesprochen hat?
Man hat letztendlich sich dazu entschlossen, dass die Koalitionsfreiheit an dieser Stelle der entscheidende Maßstab ist und dass man durchaus eine Konkurrenz zwischen den verschiedenen Gewerkschaften auch im Betrieb haben kann. Bis jetzt wurde derlei zum Beispiel über die »Spezialität« gelöst. Das heißt: Ein Haustarifvertrag ist spezieller als der Flächentarifvertrag und der Haustarifvertrag verdrängt deswegen den Flächentarifvertrag. Das würde in Zukunft nicht mehr gehen, sondern diese Tarifverträge würden vermutlich nebeneinander bestehen hinsichtlich der tariflichen Normen.

Das Urteil betrifft die IG Metall und ver.di auf unterschiedliche Weise. Ver.di steht in Konkurrenz zu Spartengewerkschaften, die IG Metall muss sich eher mit den Christlichen auseinandersetzen. Sind die Ängste vor einem Überbietungswettbewerb oder vor einem Unterbietungswettbewerb nachvollziehbar?
Wir erwarten zunächst keine größeren Änderungen in unserem Tarifgebiet. Wir gehen auch davon aus, dass es nicht automatisch zu »Wettbewerben«, ob nach oben oder nach unten, kommen wird. In den Betrieben bzw. Branchen, in denen wir vornehmlich tätig sind, setzen wir die Tarifmaßstäbe. Und natürlich hat der Arbeitgeber ein Problem damit, wenn er Restrukturierungen oder Verlagerungen durchführen möchte und die Zustimmung der Gewerkschaft braucht. Das war aber auch jetzt schon so.

Der Flächentarifvertrag ist seit Jahren auf dem Rückzug. Folgt das Bundesarbeitsgericht mit diesem Urteil dem Trend?
Es ist natürlich richtig, dass eine Erosion des Flächentarifvertrages stattgefunden hat. Bei uns vielleicht nicht in gleichem Maße, wie in anderen Tarifgebieten. Das ist aber vor allen Dingen deshalb so, weil die Arbeitgeber es so betrieben haben – nicht die Gewerkschaften. Wir haben ja nicht gesagt, den Flächentarifvertrag brauchen wir nicht mehr. Ganz im Gegenteil, wir brauchen eine einheitliche Regelung in der Fläche, die verbindlich für alle bestimmte Niveaus in der Bezahlung und in den Arbeitsbedingungen regelt. Es kann aber sicher jetzt schon gesagt werden, dass es dort, wo Auseinandersetzungen mit mehreren Gewerkschaften stattfinden, schwieriger sein wird, eine Einigung zu finden.

Kann die Gewerkschaftskonkurrenz nicht das Geschäft beleben?
Die Entscheidung ist mit Sicherheit nicht so zu verstehen, dass man sich demnächst jede Woche wechselseitig aufschaukelt. Wenn die Arbeitgeber die Gefahr sehen, dann werden sie sich künftig so aufstellen müssen und so vernünftige Abschlüsse machen müssen, dass die Gefahr nicht besteht.

Fragen: Jörg Meyer

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24.05.2012 | Katja Eichholz, David König und Olaf Präger

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