Der 1100 Asylbewerber leben derzeit in Brandenburg, bisher dürfen sie die Grenzen ihres Landkreises oder ihrer kreisfreien Stadt nicht verlassen, ohne eine Erlaubnis der Ausländerbehörde einzuholen. Die Ausländerbehörden in den Landkreisen gehen damit unterschiedlich um. Während man in Potsdam oder im Landkreis Dahme-Spreewald die Erlaubnis in der Regel auch jetzt schon problemlos erhält, wird sie in Oberhavel, Havelland, Elbe-Elster und in der Stadt Brandenburg/Havel häufig auch dann verweigert, wenn Asylbewerber Verwandte, eine Schule oder einen Arzt besuchen wollen.
»Unsere Entscheidung macht es Asylbewerbern einfacher, ihre sozialen und familiären Kontakte zu pflegen und kulturelle, sportliche, religiöse und sonstige Angebote innerhalb des Landes Brandenburg spontan wahrzunehmen«, sagt Innenminister Speer. »Dies ist eine vernünftige und unbürokratische Regelung im Interesse der Betroffenen.« Es bleibe die Verpflichtung bestehen, am zugewiesenen Ort oder in der zugewiesenen Unterkunft zu wohnen.
Den Steuerzahler kostet der Wegfall der Schikane keinen Cent. Im Gegenteil: Mitarbeiter der Ausländerbehörden und der Gerichte werden entlastet. Sie können sich wichtigeren Aufgaben widmen, als Erlaubnisscheine auszustellen und zu ahnden, wenn jemand ohne Schein den Landkreis verlässt. »Wir sehen die Verordnung als wichtigen ersten Schritt von bundesweiter Signalwirkung«, sagt Kay Wendel vom Brandenburger Flüchtlingsrat. »Wir warten noch auf einen Erlass, der auch den 1800 geduldeten Flüchtlingen das Reisen innerhalb Brandenburgs unbürokratisch ermöglicht. Außerdem müssen Brandenburg und Berlin ihr Vorhaben umsetzen, sowohl Asylbewerbern als auch Geduldeten grundsätzlich das Reisen nach Berlin zu erlauben, ohne dass sie sich demütigenden Prozeduren unterziehen.« Laut Innenministerium werden diese Erlasse noch im Sommer folgen.
Auch Ursula Nonnemacher von den oppositionellen Grünen begrüßt die Verordnung als »positiven und überfälligen Schritt«. Ziel müsse es aber sein, »die Residenzpflicht auf Bundesebene gänzlich zu streichen«. Danach sieht es derzeit aber wegen der Mehrheitsverhältnisse in Bundestag und Bundesrat nicht aus. Auf der letzten Innenministerkonferenz in Hamburg haben nur einige wenige Bundesländer im Norden Deutschlands Änderungsbedarf signalisiert.
Dem Syrer Zinar F. aus Hennigsdorf nördlich von Berlin bringt die Verordnung noch keine Lösung seines Problems: Der Asylbewerber, der in Syrien mehrfach gefoltert wurde und deshalb im Berliner Behandlungszentrum Xenon behandelt wird, will gern seinen Vater besuchen, der seit 15 Jahren als anerkannter Asylberechtigter in Berlin wohnt. Zinar F. lebt seit einem halben Jahr in Deutschland und hat seinen Vater nur wenige Male kurz sehen können.
Doch Besuchsanträge lehnt die Ausländerbehörde in Oranienburg nach Angaben des Flüchtlingsrates in der Regel ab. Begründung: Der Vater könne ihn ja umgekehrt im Flüchtlingsheim in Hennigsdorf besuchen. Dazu erklärt Kay Wendel: »Im Flüchtlingsheim ist aber keine Privatsphäre möglich wie in der Wohnung des Vaters. Außerdem darf der Vater dort nicht übernachten. Und er hat in Berlin Arbeit, so dass er örtlich gebunden ist.« Mitunter würden zwischen den Reisen nach Berlin zur Traumatherapie und zu den Besuchen bei seiner Anwältin, die die Ausländerbehörde ihm erlaubt, nur ein oder zwei Tage liegen, so Wendel. »Die will Zinar bei seinem Vater verbringen. Aber das wird ihm nicht erlaubt.« Der Vater sei Zinars engste Bezugsperson in Deutschland. »Könnte er mit ihm einfach mal sprechen, könnte das helfen, sein Trauma zu verarbeiten.«
Derzeit liegen mehrere Klagen von Asylbewerbern und geduldeten Flüchtlingen bei Brandenburger Verwaltungsgerichten. Sie haben geklagt, weil Ausländerbehörden ihnen Besuche in anderen Landkreisen oder in Berlin nicht erlaubt haben.
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