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Von Martin Kröger 15.07.2010 / Berlin / Brandenburg

Senat muss Wasserverträge zeigen

Verfassungsgerichtshof gibt Grünen-Abgeordneter recht, die umfassende Akteneinsicht beantragt hatte

Der Berliner Senat darf der Grünen-Abgeordneten Heidi Kosche nicht verwehren, umfassende Einsicht in die Akten zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) aus dem Jahr 1999 zu nehmen. Dies entschied gestern der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (Az.: VerfGH 57/08). Kosche war im Juni 2007 die Einsicht in das Konvolut von 180 Aktenordnern mit rund 90 000 Blatt zur Teilprivatisierung nur teilweise gestattet worden. Während sie den »Konsortialvertrag« lediglich unter den strikten Bedingungen des »Datenraums des Abgeordnetenhauses« einsehen konnte, das heißt, ohne Kopien oder Notizen machen zu dürfen, wurde der Einblick in weitere Akten sogar gänzlich abgelehnt. Der Senat begründete dies damit, dass das in der Berliner Verfassung garantierte Einsichtsrecht der Abgeordneten zwar einen hohen Rang habe, aber die Interessen des Landes Berlin und der privaten Unternehmen höherrangig seien.

Rückblende: Im Jahr 1999 hatten die privaten Investoren RWE und Veolia 49,9 Prozent der Anteile an den BWB vom Senat für rund 1,7 Milliarden Euro erworben – im Gegenzug erhielten sie quasi eine langfristige Gewinngarantie. Über den Vertragstext vereinbarte der damalige schwarz-rote Diepgen-Senat Stillschweigen. Dass diese vertraglich zugesicherte Geheimhaltung höher zu bewerten sei als das Einsichtsrecht der Abgeordneten, widerlegte der Verfassungsgerichtshof gestern mit seinem Urteil. Überdies hätten für eine Ablehnung »substanzielle und nicht einfach »pauschale« Gründe vorgebracht werden dürfen, monierte die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Magret Diwell. Im Klartext: Der Senat muss künftig nachvollziehbar für jedes individuelle Dokument darlegen, warum es nicht von Abgeordneten eingesehen werden darf. Im Fall Kosche, fasste Diwell zusammen, sei die Ablehnungsentscheidung »fehlerhaft und rechtswidrig« gewesen. Einen Dissens zum Einsichtsvorrang von Parlamentariern gab es am Verfassungsgericht offenbar nicht. Das Urteil fällten die Verfassungsrichter einstimmig.

»Der Senat muss jetzt eine unglaubliche Fleißarbeit leisten«, unkte der Rechtsanwalt Kosches, Matthias Zieger, im Anschluss. Sollte allerdings auch künftig Einsicht in Teilbereiche der Verträge abgelehnt werden, kündigte Zieger eine erneute Klage vorm Verfassungsgerichtshof an.

Heidi Kosche selbst zeigte sich gegenüber ND »hochzufrieden«. »Die Geheimniskrämerei soll ein Ende haben und die Berliner sollen endlich erfahren, warum das Wasser im Bundesvergleich 30 Prozent teurer ist«, sagte sie. Ob und wie sie Einsicht bekommt, war gestern indes noch unklar. Sollten die Aktenberge aber zur Verfügung gestellt werden, kündigte Kosche an, wolle sie sofort ihren Urlaub abbrechen, um sich durch die Papiere durchzuarbeiten. In den Protokollen zur damaligen Teilprivatisierung beispielsweise vermutet sie Hinweise auf Verantwortlichkeiten, wer damals die politische Kraft war, die Wasserbetriebe als Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge nach dem Berliner-Holding-Modell teilzuprivatisieren. Letztlich sei es ihr Ziel, dass die Wasserpreise sinken und die BWB rekommunalisiert werden, so Kosche.

Dafür setzt sich auch das von Kosche unterstützte Volksbegehren »Unser Wasser« ein. Bis Ende Oktober müssen 170 000 Unterschriften für einen berlinweiten Volksentscheid gesammelt werden. Dass das Volksbegehren überhaupt stattfinden kann, hatte ebenfalls der Verfassungsgerichtshof im Oktober 2009 ermöglicht.


Reaktionen auf das Gerichtsurteil

Grüne und CDU haben das Urteil des Landesverfassungsgerichtes begrüßt. Das Urteil sei eine erneute »Klatsche« für den Senat, der sich immer wieder hinter Geheimhaltungsklauseln verstecke, sei es bei den Wasserverträgen oder beim S-Bahn-Vertrag, hieß es in einer Erklärung der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Uwe Goetze, hoffte darüber hinaus, dass nach der Einsicht gewonnene Erkenntnisse künftig auch »weiter im öffentlichen parlamentarischen Bereich« verwertet werden können.

Auch der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) äußerte sich erleichtert über das Urteil. »Endlich kommt Licht ins Dunkel der Teilprivatisierungsverträge. Jetzt erfahren die Berlinerinnen und Berliner vielleicht, wieso sie ihr Wasser so teuer zu stehen kommt«, sagte BBU-Vorstand Maren Kern.

LINKE und SPD begrüßten ebenfalls den Urteilsspruch und sahen sich in ihrer Politik der Schaffung von Transparenz wie beim novellierten Informationsfreiheitsgesetz bestätigt. LINKE-Vorsitzender Klaus Lederer kritisierte aber auch den Finanzsenat, der »es auf ein derart überflüssiges Verfassungsgerichtsverfahren hat ankommen lassen«. Besonders glücklich schien auch Senator Ulrich Nußbaum (parteilos) nicht über das Verfahren seines Vorgängers gewesen zu sein. »Dieses Verfahren, das 2008 begonnen hat, wurde jetzt von der Finanzverwaltung pflichtgemäß zu Ende geführt.« dpa/ND

Dieser Artikel gehört zu folgenden Dossiers:

  • Berliner Wasser

    Die Geheimverträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe im Jahr 1999, unter Verantwortung des CDU-SPD-Senats unterzeichnet, erregten seit langem den Unmut der Berliner. Etwa 280 000 Berliner hatten dafür in einem Volksbegehren unterschrieben, welches der Berliner Wassertisch initiierte.
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