Der Forckenbeckplatz nahe der Rigaer Straße in Friedrichshain ist ein beschaulicher Ort. Doch durch die Hausbesetzerszene gilt er in Polizeikreisen als »linkes« und »gewaltbereites« Territorium. Sowie sich dort eine Gruppe zu später Stunde zusammenfindet, blinken bei der Ordnungsmacht die Warnsignale auf. So auch am 6. Dezember letzten Jahres. Polizeihauptmeister (PHM) Alexander W., 33 Jahre, in »bürgerlicher Kleidung«, wie es in der Anklageschrift gegen seine späteren Peiniger heißt, war auf »Brandstreife«. Er sollte Personen auf frischer Tat aufspüren, die brennende Autos über alles lieben.
Über Funk wurde gegen 1.20 Uhr eine verdächtige Gruppe am Forckenbeckplatz gemeldet, der PHM marschierte schnurstracks hin. Doch statt der »linken Chaoten« traf er auf einen Pulk Jugendlicher, die kräftig einen zur Brust genommen hatten. Ohne Vorwarnung stürzte sich der damals 18-jährige Yassin auf den Mann in bürgerlicher Kleidung, trat dem Polizisten brutal ins Gesicht und würgte ihn. Marcel, der zweite aus der Gruppe, mischte sich ein. Nicht, um seinen Saufkumpel zurückzuhalten. Auch er fand Spaß an der Gewaltorgie. Irgendwie gelang es dem PHM in höchster Not, auf dem Rücken liegend seine Pistole zu ziehen. Am Kopf von Marcel vorbei feuerte er einen Warnschuss ab, die nächste Kugel traf den wilden Yassin ins Bein. Ein paar Meter schleppte er sich noch dahin, dann verließen ihn die Sinne. Marcel hatte dem am Boden liegenden Polizisten als letzten Akt die Pistole aus der Hand getreten, bevor er in Panik flüchtete.
Nun sah man sich gestern vor Gericht wieder. Zwei ziemlich geknickte Heranwachsende und ein bis heute traumatisierter Polizist. »Ich dachte, die bringen mich mit meiner eigenen Pistole um. Ich hatte Todesangst.«
Dem hatten die beiden Jungs nichts entgegenzusetzen. Sie gestanden die Tat und entschuldigten sich steif und unbeholfen bei dem Opfer. Ihr Aussetzer vom 6. Dezember sei ihnen heute völlig unverständlich, Teufel Alkohol hätte ihnen damals den Verstand geraubt. Außerdem habe sich der Zivilpolizist bei ihnen verdächtig gemacht, weil er plötzlich langsamer ging und er seine Blicke auf sie richtete. Eine höchst seltsame Logik, um diesen Gewaltausbruch zu erklären.
Unter dem Strich ging alles glimpflich aus. Der Durchschuss an Yassins Bein ist verheilt, der erste Warnschuss ging ein paar Zentimeter am Kopf von Marcel vorbei und beim Polizisten Alexander sind die Narben verheilt. Welche psychischen Folgeschäden bleiben, wird die Zeit ergeben. Noch kann der PHM nicht in den Dienst zurück.
Es bleibt ein bitterer Nachgeschmack. Die Schläger haben ihr Opfer ja für einen »normalen« Bürger gehalten. Und der kann in der Regel keine Waffe aus der Jacke ziehen. Ist also Schusswaffengebrauch in solch einem Falle gerechtfertigt? Andererseits war es für Alexander die einzige Chance, sich aus der bedrohlichen Lage zu befreien. Die Deutsche Polizeigewerkschaft verteidigte den Schusswaffeneinsatz. Wer Polizisten angreife, der müsse damit rechnen, dass Beamte schießen. Doch der Mann war in Zivil unterwegs. Es darf kein unterschiedliches Recht für Polizisten und Nichtpolizisten geben.
Wie können die Angeklagten "sich entschuldigen", d. h. sich selbst von Schuld freisprechen?
Und wo sieht der Schreiber unterschiedliches Recht für Polizisten und für andere Bürger? In solcher Lage (am Boden liegend, von zwei Männern getreten) darf der Angegriffene alle Mittel einsetzen, sich zu verteidigen - wenn ein Zivilist eine Schusswaffe bei sich trüge, dürfte er die ohne Warnung einsetzen und einen der Angreifer tören.
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