Weinend brach Nam Mon nach der Verkündung des ersten Urteils in einem Prozess gegen Hauptverantwortliche des Pol-Pot-Regimes zusammen. »Ich wollte, dass er lebenslänglich bekommt«, schluchzte sie, die seinerzeit grausam gefoltert wurde. Die Richter des Kambodscha-Tribunals aber verurteilten den 67-jährigen Duch letztendlich zu 30 Jahren Haft. Als Chef des berüchtigten »Sicherheitsgefängnisses« S-21 – heute als »Völkermordmuseum Tuol Sleng« bekannt – habe er in verantwortlicher Stellung mit Eifer und Effizienz die Politik der Führung unter Pol Pot durchgesetzt. Die ihm dafür eigentlich zugemessene Strafe von 35 Jahren wurde um fünf Jahre reduziert, weil Duch vor seiner Auslieferung an das internationale Tribunal 2007 bereits acht Jahre lang ohne rechtliche Grundlage in kambodschanischer Militärhaft verbracht hatte. Dafür hatte ihm das Gericht bereits während des Prozesses einen Strafnachlass in Aussicht gestellt. Da überdies die gesamte bisherige Untersuchungshaft auf die Strafe angerechnet wird, müsste Duch noch 19 Jahre hinter Gittern verbringen.
Viel zu wenig, wie Überlebende und Angehörige der Toten finden. Laut Gerichtsurteil wurden mindestens 12 273 Personen in S-21 gefangen gehalten. Der Verurteilte hatte jedoch zugegeben, dass nicht alle Opfer in den Dokumenten erfasst wurden, so dass die tatsächliche Zahl erheblich größer war. Und nur wenige tatsächliche oder angebliche Feinde des »Demokratischen Kampuchea«, darunter Diener der 1975 gestürzten Lon-Nol-Regimes, Opfer von »Säuberungsaktionen« samt ihrer Familien, vietnamesische Kriegsgefangene und einige westliche Ausländer, überlebten die paranoide Vernichtungspolitik, die Duch auf Anordnung der »obersten Führung« mit grausamer Perfektion vollstrecken ließ. Dass er sich eigenhändigen Mordes schuldig gemacht habe, hielten die Richter nicht für ausreichend bewiesen.
Aufgebracht über das Strafmaß waren auch junge Kambodschaner wie der 29-jährige Pov, der die Ära Pol Pots nicht mehr aus eigener Erfahrung kennt. »Das ist nicht richtig. Der muss viel länger in Haft. Ich will nicht, dass Duch eines Tages freikommt, durch Phnom Penh spaziert und sich in einem Einkaufszentrum einen Burger kauft«, sagte Pov, ein Taxifahrer, der vor dem Gerichtsgebäude auf Kunden wartete.
Was ist Gerechtigkeit für einen Massenmörder? Diese schwierige Frage hatte das Tribunal im Rahmen internationaler Rechtsnormen zu beantworten. Auch ein solcher Mann verdient einen fairen Prozess, was indes für Opfer wie Nam Mon schwer zu verstehen ist.
Dass Duch in den Anklagepunkten »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« und »schwere Verstöße gegen die Genfer Konvention« (Kriegsverbrechen) für schuldig befunden und auch wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt wurde, wertet Silke Studzinsky durchaus als »positiv«. Aber die Berliner Anwältin, die im Auftrag des Zivilen Friedensdienstes und des Deutschen Entwicklungsdienstes Opfer des Angeklagten als Nebenkläger vor dem Tribunal vertrat, ist ebenfalls enttäuscht über das Strafmaß. »Die Richter haben auch die Entschuldigung Duchs gegenüber den Opfern als strafmildernd gewertet. Das ist absolut unverständlich. Durch seinen Antrag auf Freilassung am Ende des Verfahrens hat er diese Entschuldigung doch wieder vollständig entwertet«, äußerte Studzinsky.
Keiner der Prozessbeobachter bezweifelt, dass die 72-tägige Hauptverhandlung gegen Duch fair war. Sorge bereiten manchen Kritikern jedoch nicht aufgeklärte Korruptionsvorwürfe gegen kambodschanische Mitarbeiter des aus einheimischen und ausländischen Juristen zusammengesetzten Tribunals. Überdies kritisieren sie, dass sich Kambodschas Regierung in Sorge um Ruhe und Stabilität im Lande gegen Anklagen in weiteren Fällen wendet. Geht es nach Ministerpräsident Hun Sen, beendet das Tribunal seine Arbeit mit dem »Fall 002«, in dem ab kommendem Jahr gegen vier Mitglieder des engsten Führungszirkels um Pol Pot und erneut gegen Kaing Guek Eav verhandelt wird.
Aktuelle Ausgabe: 25.05.2012
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